29.04.2020 - 7 Beschlussvorlagen

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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin teilt mit, dass mit Ausbruch der Corona-Krise dringende Entscheidungen im Hauptausschuss herbeigeführt wurden, die eigentlich Angelegenheiten der Bürgerschaft gewesen wären.

 

Der Hauptausschuss hat dabei bereits anstelle der Bürgerschaft die Entscheidungen

„in der Sache“ – also über den eigentlichen Antrag bzw. die Beschlussvorlage

getroffen. Nun müssen diese Entscheidungen des Hauptausschusses durch die Bürgerschaft genehmigt, d.h. die Entlastungen bezüglich der Eilentscheidungen herbeigeführt werden.

 

Die Präsidentin führt weiter aus, dass dafür von der Verwaltung die nötigen Beschlussvorlagen erstellt wurden, über die die Bürgerschaft im Folgenden abstimmen wird. Es geht dabei nicht um die Abstimmung über die in der Betreffzeile benannte Angelegenheit - denn über diese hat bereits der Hauptausschuss abgestimmt.

Es geht vielmehr um die Genehmigung der Entscheidung des Hauptausschusses. Irritierend ist vielleicht, dass in der Betreffzeile das Ergebnis der Abstimmung des Hauptausschusses nicht ausgewiesen ist. Das stimmt, entspricht aber dem bisherigen Umgang mit gleichen Vorgängen. Wichtiger ist jedoch die Tatsache, dass die Bürgerschaft nicht über die Betreffzeile abstimmen wird, sondern über den Text des Beschlussvorschlages.
 

 

zur Genehmigung von Entscheidungen durch den Hauptausschuss vom 14. April 2020

zu Angelegenheiten der Bürgerschaft

 

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zur Genehmigung von Entscheidungen durch den Hauptausschuss vom 14. April 2020

zu Angelegenheiten der Bürgerschaft

 

 

Die Präsidentin teilt mit, dass der Hauptausschuss aufgrund der Corona-Krise gemäß § 35 Absatz 2 KV M-V in dringenden Angelegenheiten anstelle der Bürgerschaft entschieden hat. Diese Entscheidungen bedürfen der Genehmigung der Bürgerschaft. Im Übrigen verweist die Präsidentin auf Beschlusstext und Erläuterungen der Vorlage.