14.04.2020 - 5.1 Christoph Eisfeld (FDP), Julia Kristin Pittasch...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Eisfeld begründet seinen Antrag und daraufhin Frau Dr. Bachmann ihren
vorliegenden Änderungsantrag.

Die Mitglieder des Hauptausschusses debattieren umfangreich die Angelegenheit.

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss fasst gem. § 35 Abs. 2 S. 4 Kommunalverfassung M-V anstelle der Bürgerschaft folgenden Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der durch Bundes- und Landesregierung vorgegebenen Maßnahmen zur Bekämpfung der CoVid19 Pandemie nach dem 19.04.2020 abhängig von den tatsächlichen Fallzahlen, den ermittelten Zuwachsraten und der Anzahl schwerer Verläufe in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Landkreis Rostock schrittweise Anpassungen bei den Beschränkungen für die Einwohnerinnen und Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nach §28 Infektionsschutzgesetz vorzunehmen.

 

Durch den Oberbürgermeister sind dafür mögliche Szenarien des Pandemieverlaufs in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorzulegen. Anhand von messbaren, transparenten Parametern - z. B. tatsächliche Fallzahlen, Zuwachsraten, Ansteckungsrisiko, Krankheitsverläufe - sind die beim Eintritt eines Szenarios jeweils zu treffenden und aufzuhebenden Maßnahmen festzulegen. Für jede Einschränkung von persönlichen Freiheiten und wirtschaftlichen Tätigkeiten muss dabei auch ein Ausstiegsszenario mit verbindlichen Parametern entwickelt werden. Bei der Anpassung der Maßnahmen sind insbesondere Kinder und Jugendliche als von den Einschränkungen besonders betroffene Gruppen zu berücksichtigen.

 

Hierzu sind im Vorfeld die Kapazitäten zur Durchführung von Tests auf das SARS-CoV2 sowie sobald verfügbar Antikörpertests in Rostock zu prüfen und möglichst zu erhöhen sowie die für die Testung vorgesehenen Personengruppen und Testhäufigkeiten zu ermitteln. Für die Durchführung der notwendigen Tests sind soweit erforderlich die mit Beschluss 2020/DV/0884 bereitgestellten finanziellen Mittel zu nutzen. Bei der Beschaffung von Tests ist im Sinne einer dringenden Beschaffung das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie empfohlene Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 4 Nr. 3, 17 Vergabeverordnung anzuwenden.

 

 

Abhängig von den zuvor genannten Entwicklungen sind grundsätzlich u.a. folgende Schritte denkbar:

 

1. Freigabe bestimmter Bereiche unter Auflagen:

 

- Freigabe ausgewählter, insbesondere weitläufiger Spielflächen

- Wiederöffnung ausgewählter Stadtteilbegegnungszentren

- Erweiterung des Betreuungsangebots für Vorschulkinder für Eltern in weiteren Berufsgruppen

- Ermöglichung der Vor-Ort-Beschulung in Grundschulen, z.B. in geteilten Kleingruppen

- Wiedereröffnung von Freizeitanlagen, insbesondere weitläufiger Anlagen wie Rostocker Zoo

- Schaffung von „Wirtschaftsinseln“ mit stetiger, prophylaktischer Testung für die Aufnahme
regulärer Arbeit in bestimmten Wirtschaftsbereichen

- Wiedereröffnung von Geschäften und Restaurants unter Hygiene- und Abstandsauflagen

- Wiederaufnahme ausgewählter Ausschüsse der Bürgerschaft zur Sicherstellung
demokratischer Begleitung und Kontrolle (insbesondere Vergabeausschuss)

 

2. Begleitende Schutzmaßnahmen:

 

- Auflagen zum „Smart Distancing“, z.B. Verzicht auf Händeschütteln, Abstandsregeln

- Beschaffung oder ggf. Eigenanfertigung und Verteilung von Atemschutzmasken

- Vorgaben zum Tragen von Atemschutzmasken bei Aktivitäten im öffentlichen Raum

- Beschaffung und Bereitstellung von Desinfektionsmittel, Desinfektionsschleusen,
Fiebermessgeräten etc. zur Gewährleistung von Hygienestandards bei schrittweiser

Wiedereröffnung von Geschäften, Restaurants etc.

- Isolation von Erkrankten und deren Kontaktpersonen sowie weitere Identifikation von

Infektionsketten

- Konsequenter Schutz von Risikogruppen, u.a. durch Schaffung von Hilfsangeboten wie

organisierten Lieferdiensten und Einkaufsservice

- Kontrolle einreisender Personen, insbesondere im Zusammenhang mit Warenverkehr,

Logistik, Seeschifffahrt, sowie Erfassung von Kontaktdaten dieser Personen

 

3. Öffentliche Verwaltung und Kommunale Unternehmen:

- Weiterführung von Auftragsvergaben, Genehmigungsprüfungen etc. zur  
Gewährleistung sofortiger Handlungsfähigkeit nach Aufhebung der Beschränkungen

- Schaffung von Möglichkeiten der digitalen Beratung und Beschlussfassung

- Weiterentwicklung kontaktloser Dienstleistungen

- Weiterbildung und Einsatz von städtischem Personal für dringend benötigte,
auch fachfremde

- Aufgaben im Rahmen der Bewältigung der Pandemie

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Abstimmung:                                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

1

 

 

 

Dagegen:

9

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

X

 

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