04.02.2020 - 7.1.3 Krischanweg 19

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Wortprotokoll

Herr Sauter erkundigt sich anlässlich einer Vor-Ort-Begehung zur Einrichtung eines ambulanten Pflegedienstes mit Intensivpflegestation im Krischanweg 19. Er hinterfragt, ob bei Erteilung der Baugenehmigung alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten und alle betroffenen Ämter beteiligt worden sind.

Frau Heimhardt erläutert den Sachstand, beantwortet Fragen zur Größe des Treppenhauses, des Aufzugs, den brandschutztechnischen Ausführungen, zum Immissionsschutz und zu den erforderlichen Stellplätzen. Abschließend stellt sie fest, dass sich das Bauvorhaben in seiner planungsrechtlichen Zulässigkeit nach dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 07.W.154 "An der Jägerbäk" richtet. Das Bauvorhaben befindet sich im Baufeld MI 2, wo eine Mischgebietsnutzung (Wohnen und nicht störendes Gewerbe) festgesetzt wurde.

Auch Herr Müller erläutert noch einmal die planungsrechtliche Zulässigkeit und macht die Mitglieder darauf aufmerksam, dass die in der Bürgerschaft vorgeschlagene Änderung des B-Planes abgelehnt wurde.