12.02.2020 - 6.4 - Hausnummerierung in Dalwitzhof

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Wortprotokoll

Herr Brandt verließt die Information des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes Rostock:

 

Wir nehmen Bezug auf die Beratung mi Herrn Herzog und Frau Bornstein in den Räumen des Ortsamtes Mitte am 18.01.2019 zu Hausnummerierungen in der Straße Dalwitzhof. Erörtert wurde, wie verschiedene ordnungsrechtliche Problemstellungen der Hausnummerierung durch Umnummerierungen und ggf. Straßenumbenennungen gelöst werde können. Hiermit informieren wir den Ortsbeirat Stadtmitte wie verabredet über das Ergebnis der näheren Untersuchung des Sachverhaltes.

 

Der zu lösenden ordnungsrechtliche Missstand konzentriert sich danach auf drei Bereiche.

 

1. Die Adresse Dalwitzhof 1 wird derzeitr zwei zur selbständigen Nutzung bestimmte Gebäude auf den Flurstücken 2/8 und 2/9 gemeinsam genutzt. Dieser Zustand widerspricht § 1 Abs. 2 der Hausnummernsatzung, wonach grundtzlichr jedes zur selbstständigen Nutzung bestimmte Gebäude eine Hausnummer zu vergeben ist. Es ist erforderlich, eine Adressänderung sowohl der genannten Gebäude als auch der Gebäude Dalwitzhof 1i und Dalwitzhof 1k vorzunehmen und die Gebäude in diesem Zuge dem Schafweidenweg zuzuordnen.

 

2. Auch die Hausnummer Dalwitzhof 2 wird derzeit hausnummernsatzungswidrig für zwei selbständigen Nutzung bestimmte Gebäude genutzt. Hier wird ebenfalls die Vergabe eine zusätzlichen Hausnummer erfolgen. Vorgesehen ist, die mit der Lösung der Aufgabe 1. freiwerdende Nummer Dalwitzhof 1 dem Gebäude auf dem Flurstück 3/13 zuzuordnen. Verbunden damit wäre, dass auf dem Flurstück 4/13 für das angekündigte Bauvorhaben die Nummer 1g (im Falle einen Doppelhauses auch 1h) vergeben rde.

 

3. Zudem werden im Bereich Dalwitzhof 6, 6a bis 6f und 7 im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes auf dem Flurstück 18/12 zur Schaffung einer satzungsgemäßen, fortlaufenden Nummerierung mehrere Hausnummernänderungen vorgenommen.

 

 

Eine Umbenennung der Straße Dalwitzhof ist damit (auch in Teilen) nicht erforderlich. Die Verwaltungsverfahren zur Umsetzung der o.g. Maßnahmen befinden sich gegenwärtig im Stadium der Anhörung der betroffenen Eigentümer.