06.02.2020 - 4.1 Archäologisches Landesmuseum: Ermächtigung des ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Knitter bittet die Verwaltung um Auskunft, ob eine Förderung des Landes MV durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock rechtlich zulässig sei.

 

Frau Dr. Selling äußert, dass sie die Anfrage an die Zentrale Steuerung als das federführende Amt weiterleiten werde.

 

Um abzusichern, dass die Mindestförderung von 40 Mio EUR durch das Land gewährleistet wird, verständigen sich die Ausschussmitglieder in der Diskussion darauf, folgenden Änderungsantrag einzubringen:

 

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Satz ergänzt:

Voraussetzung für die Beteiligung Rostocks an den Baukosten ist ein

Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 40 Mio. Euro des Landes M-V.

 

Der Änderungsantrag wird einstimmig von den Ausschussmitgliedern beschlossen.

 

Abstimmung  Änderungsantrag:                   Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

 

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

 

 

Reduzieren

 

Beschluss mit Änderung:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Landesregierung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 15 Mio. Euro für den Bau des Archäologischen Landesmuseums in Rostock zu vereinbaren. Der Entwurf der Vereinbarung mit den definierten Rahmenbedingungen ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Voraussetzung für die Beteiligung Rostocks an den Baukosten ist ein

Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 40 Mio. Euro des Landes M-V.

 

 

Reduzieren

Abstimmung:                                                   Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

mit Änderung

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt