06.02.2020 - 4.1 Archäologisches Landesmuseum: Ermächtigung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Kulturausschusses
- Gremium:
- Kulturausschuss
- Datum:
- Do., 06.02.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Knitter bittet die Verwaltung um Auskunft, ob eine Förderung des Landes MV durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock rechtlich zulässig sei.
Frau Dr. Selling äußert, dass sie die Anfrage an die Zentrale Steuerung als das federführende Amt weiterleiten werde.
Um abzusichern, dass die Mindestförderung von 40 Mio EUR durch das Land gewährleistet wird, verständigen sich die Ausschussmitglieder in der Diskussion darauf, folgenden Änderungsantrag einzubringen:
Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Satz ergänzt:
Voraussetzung für die Beteiligung Rostocks an den Baukosten ist ein
Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 40 Mio. Euro des Landes M-V.
Der Änderungsantrag wird einstimmig von den Ausschussmitgliedern beschlossen.
Abstimmung Änderungsantrag: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 11 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen
| x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
|
Beschluss mit Änderung:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Landesregierung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 15 Mio. Euro für den Bau des Archäologischen Landesmuseums in Rostock zu vereinbaren. Der Entwurf der Vereinbarung mit den definierten Rahmenbedingungen ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Voraussetzung für die Beteiligung Rostocks an den Baukosten ist ein
Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 40 Mio. Euro des Landes M-V.