22.01.2020 - 7 Wahlen und Bestellungen

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Wortprotokoll

 

 

7.1 bis 7.7

Vollständige Neubesetzung von Gremien

 

Die Präsidentin informiert, dass die Fraktion Rostocker Bund/Freie Wähler die vollständige Neubesetzung der Gremien gem. § 32 (2) Satz 12 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) beantragt hat, in denen durch den Fraktionswechsel von Peter Massel und Marc Hannemann zur Fraktion Rostocker Bund/Freie Wähler nach § 32 (2) Satz 10 KV M-V jeweils ein Sitz frei geworden ist.

 

 

Neubesetzung von Ausschüssen und der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V.:

 

Die Mitglieder der Gremien werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

 

Die Wahl erfolgt jeweils in einem Wahlgang.

Dabei werden die Dafürstimmen und die Enthaltungen abgefragt.

 

Da keine einvernehmlichen Besetzungsvorschläge eingereicht wurden, erfolgt die Abstimmung über die konkurrierenden Wahlvorschläge.
 

Es ist zu beachten, dass jedes Mitglied pro Gremium nur eine Stimme hat, das heißt es kann jeweils nur für eine der Wahlvorschlagslisten gestimmt werden.

 

Die Verteilung der Sitze erfolgt gemäß § 24 (3) Geschäftsordnung der Bürgerschaft nach dem Berechnungsverfahren Hare/Niemeyer.

 

Gem. § 32 (1) KV M-V erfolgen die Wahlen auf Handzeichen, auf Antrag eines Gemeinde­vertreters wird geheim abgestimmt.

 

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