14.01.2020 - 6.3 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu diesem TOP werden Frau Giese, Projektleiterin derLUTTER Vermögensverwaltung GmbH sowie Herr Kutz (Buttler-Architekten) begrüßt.

Frau Giese informiert die Anwesenden, dass die LUTTER Vermögensverwaltung GmbH mit dem neuen Wohngebiet „Reuter-Carré ein Quartier entwickeln chte, welches sich u.a. an Familien mit Kindern und Mehr-Generationen-Wohnen richtet. Dafür wurden in der Vergangenheit 2 Grundstücke (1 Obstwiese und ein Grundstück mit EFH) erworben. 

r das Bauvorhaben ist ein erster Entwurf für eine Bauvoranfrage an das zuständige Amt gegangen und von diesem bzgl. Baumasse, Art der Bebauung, Größe, Höhe usw. für genehmigungsfähig befunden. Die Geräuschemission und der zusätzliche Verkehr sind noch zu prüfen.

 

Anhand von Plänen und einer sehr umfangreichen Videopräsentation erläutert Herr Kutz Details zum Bauvorhaben:

  • Derzeit sind 37 Wohneinheiten in Form einer Zeilenbebauung sowie drei Einzelhäusern mit 2 Vollgeschossen plus 1 Staffelgeschoss (Höhe ca. 10,50m) geplant, wobei ein Einzelhaus zur Straße hin nur 2 Vollgeschosse (Höhe ca. 7,30m) aufweist.
  • Verschiedene Grundrisstypen; 2- bis 5-Zimmer-Wohnungen mit großgigen Balkonen und Terrassen, im EG mit kleinen Gartenbereichen.
  • Barrierefreie Planung mit schwellenlosen Zugängen, Aufzügen, ausreichenden Bewegungsflächen in den Wohnungen.
  • Verkehrsberuhigte Straßen aufgrund von vorgelagerter Parkplatzsituation mit insgesamt 41 Stellplätze ein großer Teil davon als überdachte Carports / Abgrenzung zum Nachbargrundstück (KITA).
  • Zufahrt vom Krischanweg zweispurig mit einer Breite von 6,00m plus 1,50m Fußweg plus 0,40m Grünstreifen.
  • Zentraler Müllstellplatz in einem eigenen Gebäude (zur Geruchsvermeidung) am Eingang der Einfahrt, damit die großen Fahrzeuge nicht durch das Wohngebiet müssen.
  • Jedes Gebäude hat auf dem Dach Photovoltaikanlagen installiert.
  • Eigene Ladestationen für E-Autos.
  • 84 Fahrradabstellmöglichkeiten.
  • Spielplatz (ca. 270qm) und Treffpunktflächen r die Bewohner an zwei Standorten.
  • Baubeginn voraussichtlich 2021, Bauzeit ca. 2 Jahre.

 

Auf Fragen der OBR-Mitglieder und Anwohner wird darüber hinaus wie folgt informiert:

  • Ob es sich später um Miet- oder Eigentumswohnungen handelt, steht aktuell noch nicht fest.
  • Grüne Lärmschutzstreifen mit Gehölzen als Lärmschutz zu den anderen Grundstücken sind vorgesehen.
  • Es wird ein sehr hoher regenerativer Eigenverbrauch angestrebt, deshalb Photovoltaikanlage, E-Ladesäule etc..
  • Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken werden eingehalten.
  • Die Versiegelung der Fläche liegt im Durchschnitt der umliegenden Bebauung.
  • Eine erste Überlegung, die Zufahrt ins Wohnquartier von der Hamburger Straße zu planen, wurde vom Amt als zu gefährlich abgelehnt und damit verworfen.
  • Über welche Wege die Zuleitungen bzw. Anschlüsse an die Versorgungsnetze erfolgen, ist noch nicht gesichert. Dieses erfolgt in einem nächsten Schritt in Abstimmung mit den Ämtern und Versorgungsfirmen.
  • Zu den Mietpreisen kann derzeit keine Aussage getroffen werde, da das Projekt erst ganz am Anfang steht und aktuell die Baukosten schneller steigen als nachkalkuliert werden kann. Es muss natürlich auch wirtschaftlich sein!

 

Es gibt Anwohner, die ihre Bedenken gegen dieses Bauprojekt anmelden und die Auflegung eines B-Plans fordern. Da in unmittelbarer Nähe viele Einfamilienhäuser und auch Kleingärten angesiedelt sind, ist ihnen die Bauhöhe mit 3 Geschossen zu hoch. Sie verweisen auf die Einhaltung der Bauhöhe auf Grundlage eines Einfamilienhauses.

Dem halten die Planer entgegen, dass es sich beim Krischanweg um ein Mischgebiet mit unterschiedlicher Bebauung handelt (EFH, Gewerbe, Mehrgeschosser bis 5 Etagen usw.), nach §34 Baugesetz geplant wurde und es schon einige Kompromisse u.a. bzgl. der Geschosshöhe gegeben hat. Ein weiteres Geschoss wegzunehmen bedeute gleichzeitig, dass die Wirtschaftlichkeit für den Investor nicht mehr gegeben ist.

 

Herr Müller vom Amt für Stadtplanung erklärt, dass sich die Stadt generell freut, wenn Investoren neue Wohngebiete konzipieren und Rostock benötigt dringend neuen Wohnraum. Das Amt steht in engem Kontakt mit dem Investor und begleitet das Bauprojekt.

Ein B-Plan aufzustellen ist nur sinnvoll, wenn die Geschosshöhe höher sein soll als im übrigen Wohnquartier.

Herr Müller äert sich sehr zufrieden zu den vorgelegten Bauplänen und bestätigt die Genehmigungsfähigkeit des Projektes. Alles fügt sich harmonisch in die vorhandenen Strukturen ein.

 

Dies finden auch viele der anwesenden Einwohner und die meisten OBR-Mitglieder freuen sich über die gelungene und durchdachte Gestaltung der Wohnanlage.

 

Herr Wiesner ergänzt, dass es sich bei diesem TOP um eine Bauvoranfrage handelt und der OBR lediglich bekunden soll, ob er sich eine solche Wohnanlage an diesem Ort vorstellen könnte oder auch nicht. Er empfiehlt dem OBR, den Investor mit dem späteren Bauantrag in den OBR einzuladen.

Frau Cordes-Arth findet grundsätzlich gut, dass der OBR so früh in die Planungen mit einbezogen wird und wünscht sich, genauso wie viele andere OBR-Mitglieder auch, dass der Investor über die weiteren Schritte regelmäßig im OBR informiert vor allem, wenn sich die Pläne gravierend ändern sollten!

 

Die OBR-Mitglieder stimmen der Voranfrage für das Bauvorhaben einstimmig zu.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage