14.01.2020 - 6.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Landesbehörde hat die Büros in der E.-Schlesinger-Str. 35 im Zuge einer großen Umstrukturierung gekündigt und wird zukünftig in die Blücherstraße (ehem. Polizeigebäude) ziehen. Da dieser Gebäudekomplex frühestens 2023 fertiggestellt wird, bedarf es bis dahin einer Übergangslösung.

Diese soll in der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft An der Jägerbäk 3“ sein und muss dazu in ein Bürogebäude umgebaut werden.

  • Äerlich gibt es kaum Veränderungen.
  • Innen entstehen Büros, dazu werden u.a. Wände umgesetzt.
  • Die Kosten trägt das Land.
  • Die Anzahl der Stellplätze regelt die Landesbauordnung bzw. die Stellplatz-VO der HURO.

 

Nach kurzer Diskussion über die Kosten stimmt der OBR dem Vorhaben einstimmig zu.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): „Zustimmung

gem. § 77 LbauO M-V, Beteiligung der Gemeinde nach § 36 BauGB; Umnutzung einer Gemeinschaftsunterkunft zum Bürogebäude für Landesbedienstete für 4 Jahre“ Rostock, An der Jägerbäk 3, Az.: 03083-19 wird erteilt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage