28.01.2020 - 4.1 Auslobung Planungswettbewerb "Gestaltung eines ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Di., 28.01.2020
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Massenthe bittet Herrn Claus um seine Ausführungen zum Freiraum – Wettbewerb „Gestaltung eines Stadtparks auf einer ehemaligen Deponie“ Auslobungsbedingungen.
Herr Claus erklärt an Hand einer Power-Point Präsentation die Vorstellungen der inhaltlichen und formalen Einzelheiten des Wettbewerbsverfahrens.
Art des Wettbewerbs
- Nichtoffener anonymer Realisierungswettbewerb mit EU-weiter Bekanntmachung, vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren und sich anschließendem Verhandlungsverfahren.
- Auswahl von maximal zehn Teilnehmenden
Auslobende
- des Wettbewerbes ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege
- die fachliche und organisatorische Betreuung des Teilnahmewettbewerbes erfolgt durch die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS)
Preise/Finanzierung
- der Auslobende stellt ein Preisgeld in Höhe von insgesamt brutto 238.000,- € zur
Verfügung
- die Gesamtkosten des Wettbewerbes belaufen sich auf 380.000,- € (Kosten für Unterlagen, Preisgericht, Ausstellung, …)
Ziele
Städtebauliche Ziele
Landschaftsplanerische Ziele
Verkehrliche Ziele
Umweltplanerische Ziele
Diskussionsschwerpunkte
der Ortsbeirat weist darauf hin, dass an ausreichende Sanitäreinrichtungen auf dem Gelände gedacht werden muss, sowie an den Ein- und Ausgängen des Geländes
außerdem sollten genügend Sitzmöglichkeiten errichtet werden, damit auch fortgeschrittene Altersgruppen den Park nutzen können
gibt es Risiken, die bedacht werden müssen, wenn man auf einer ehemaligen Deponie baut?
was geschieht mit der Slipanlage?
wofür dienen die schwimmenden Bebauungen im Osten des Gebietes?
wie soll die Wegbreite von 6 + 1 m auf der Deichkante realisiert werden?
warum wird der schon bestehende Botanische Garten in Rostock nicht mit einbezogen?
werden genügend Parkplätze um den Stadtpark errichtet?
sind der Uferweg und/oder die Brücke während der BUGA als Radwegeverbindung zur Innenstadt zu nutzen?
wird der Stadtpark der Mittelpunkt der BUGA?
was passiert mit dem Stadtpark wenn die BUGA vorbei ist?
wurde an ein Hochwasser- und Überflutungsschutz gedacht?
was geschieht mit der Kleingartenanlage „Fährhufe“?
Herr Claus
auf die Errichtung genügend Sanitärer Einrichtungen wird geachtet (saisonaler, sowie dauerhafte)
die BUGA wird in Bezug auf Sitzmöglichkeiten gut ausgestattet sein
die Deponie ist schon lange gesetzt; eine Umweltbegleitung beim Bau ist sichergestellt, es sollte kein Risiko darstellen auf dem Gelände zu bauen
zur Slipanlage wird eine offene Abwägung zwischen den zwei Standorten Fährberg und Stadtpark stattfinden in Hinblick auf die Ausbildung der Brückenzufahrt und Gestaltung am Fährberg
die Wegbreiten sind eine Vorgabe, die Planer sollen die Möglichkeiten aufzeigen, diese umzusetzen
die schwimmenden Bebauungen sollen für alle zugänglich sein und mit Sitzplätzen ausgestattet sein
die Idee mit dem Botanischen Garten nimmt Herr Claus mit als Anregung
das Verkehrskonzept in Bezug auf die Parkplätze wird noch erarbeitet, geplant sind diese aber entlang des Dierkower Damms
ob der Ufer-Radweg und die Brücke für Pendler während der BUGA geöffnet/befahrbar sein werden, ist unwahrscheinlich – der Hinweis, dass hier eine Lösung angeboten werden muss wird aufgenommen
ja, auf dem Stadtpark soll das Hauptaugenmerk der BUGA stehen
der Stadtpark soll nach der BUGA ein öffentlicher und kostenfreier Park werden und der Allgemeinheit dienen
an Hochwasser- und Überflutungsschutz wurde gedacht
für die Kleingartenanlage sollte es keine Einschränkungen geben, sie ist Bestandteil des Wettbewerbs/BUGA-Teilgebiets „Fährberg“; mit den Kleingärtnern wurden und werden Abstimmungen geführt
es ist erklärter Wille, dass keine Gärten entfallen sollen, die Kleingartenanlage vielmehr zum Bestandteil der BUGA wird