28.01.2020 - 4.1 Auslobung Planungswettbewerb "Gestaltung eines ...

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Wortprotokoll

Herr Massenthe bittet Herrn Claus um seine Ausführungen zum Freiraum Wettbewerb „Gestaltung eines Stadtparks auf einer ehemaligen Deponie“ Auslobungsbedingungen.

 

Herr Claus erklärt an Hand einer Power-Point Präsentation die Vorstellungen der inhaltlichen und formalen Einzelheiten des Wettbewerbsverfahrens.

 

Art des Wettbewerbs

-         Nichtoffener anonymer Realisierungswettbewerb mit EU-weiter Bekanntmachung,   vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren und sich anschließendem Verhandlungsverfahren.

-         Auswahl von maximal zehn Teilnehmenden

 

Auslobende

-         des Wettbewerbes ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege

-         die fachliche und organisatorische Betreuung des Teilnahmewettbewerbes erfolgt durch die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS)

 

Preise/Finanzierung

   -               der Auslobende stellt ein Preisgeld in Höhe von insgesamt brutto 238.000,- € zur 

      Verfügung

-         die Gesamtkosten des Wettbewerbes belaufen sich auf 380.000,- € (Kosten für Unterlagen, Preisgericht, Ausstellung, …)

 

Ziele

­        Städtebauliche Ziele

­        Landschaftsplanerische Ziele

­        Verkehrliche Ziele

­        Umweltplanerische Ziele

 

Diskussionsschwerpunkte

 

­        der Ortsbeirat weist darauf hin, dass an ausreichende Sanitäreinrichtungen auf dem Gelände gedacht werden muss, sowie an den Ein- und Ausgängen des Geländes

­        außerdem sollten genügend Sitzmöglichkeiten errichtet werden, damit auch fortgeschrittene Altersgruppen den Park nutzen können

­        gibt es Risiken, die bedacht werden müssen, wenn man auf einer ehemaligen Deponie baut?

­        was geschieht mit der Slipanlage?

­        wofür dienen die schwimmenden Bebauungen im Osten des Gebietes?

­        wie soll die Wegbreite von 6 + 1 m auf der Deichkante realisiert werden?

­        warum wird der schon bestehende Botanische Garten in Rostock nicht mit einbezogen?

­        werden genügend Parkplätze um den Stadtpark errichtet?

­        sind der Uferweg und/oder die Brücke während der BUGA als Radwegeverbindung zur Innenstadt zu nutzen?

­        wird der Stadtpark der Mittelpunkt der BUGA?

­        was passiert mit dem Stadtpark wenn die BUGA vorbei ist?

­        wurde an ein Hochwasser- und Überflutungsschutz gedacht?

­        was geschieht mit der Kleingartenanlage „hrhufe“?

 

Herr Claus

­        auf die Errichtung genügend Sanitärer Einrichtungen wird geachtet (saisonaler, sowie dauerhafte)

­        die BUGA wird in Bezug auf Sitzmöglichkeiten gut ausgestattet sein

­        die Deponie ist schon lange gesetzt; eine Umweltbegleitung beim Bau ist sichergestellt, es sollte kein Risiko darstellen auf dem Gelände zu bauen

­        zur Slipanlage wird eine offene Abwägung zwischen den zwei Standorten Fährberg und Stadtpark stattfinden in Hinblick auf die Ausbildung der Brückenzufahrt und Gestaltung am Fährberg

­        die Wegbreiten sind eine Vorgabe, die Planer sollen die Möglichkeiten aufzeigen, diese umzusetzen

­        die schwimmenden Bebauungen sollen für alle zugänglich sein und mit Sitzplätzen ausgestattet sein

­        die Idee mit dem Botanischen Garten nimmt Herr Claus mit als Anregung

­        das Verkehrskonzept in Bezug auf die Parkplätze wird noch erarbeitet, geplant sind diese aber entlang des Dierkower Damms

­        ob der Ufer-Radweg und die Brücke r Pendler während der BUGA geöffnet/befahrbar sein werden, ist unwahrscheinlich der Hinweis, dass hier eine Lösung angeboten werden muss wird aufgenommen

­        ja, auf dem Stadtpark soll das Hauptaugenmerk der BUGA stehen

­        der Stadtpark soll nach der BUGA ein öffentlicher und kostenfreier Park werden und der Allgemeinheit dienen

­        an Hochwasser- und Überflutungsschutz wurde gedacht

­        r die Kleingartenanlage sollte es keine Einschränkungen geben, sie ist Bestandteil des Wettbewerbs/BUGA-Teilgebiets hrberg; mit den Kleingärtnern wurden und werden Abstimmungen geführt

­        es ist erklärter Wille, dass keine Gärten entfallen sollen, die Kleingartenanlage vielmehr zum Bestandteil der BUGA wird