21.01.2020 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das "Wohngebiet ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Millhan vom Planungsbüro führt den B-Plan „Wohngebiet Kiefernweg“ aus. Dabei geht er auf die Untersuchung der WIRO GmbH in Bezug auf eine verlässliche Wärmeversorgung ein. Auch ein Ergänzungsgutachten zur Amphibienfauna (Artenschutzfachbeitrag) habe Berücksichtigung gefunden. Die Unterhaltung der Flächen obliege zukünftig den jeweiligen Eigentümern

 

Frau Krüger hinterfragt die ÖPNV-Anbindung.

 

Herr Millhan antwortet, dass die Haupterschließungsstraße eine Ausbaubreite von 6,50 m aufweise, die befestigte Gehwegbreite liege bei 1,80 m. Es seien nördlich und südlich dieser Straße Bushaltestellen vorgesehen. Da nach Aussage der RSAG derzeit keine finanziellen Mittel für eine dortige Buslinie zur Verfügung stünden, bedürfe es einer Budgetentscheidung der Bürgerschaft für die RSAG.

 

Ein Reporter der Ostsee-Zeitung betritt den Sitzungsraum.

 

Frau Obst (WIRO) ergänzt, dass die technischen Voraussetzungen für den Busverkehr aufgrund einer bestehenden Vandalismusgefahr erst gestellt werden, wenn die RSAG die Festlegung treffe, regelmäßig Busse einzusetzen. Dies werde jedoch erfahrungsgemäß erst entschieden, wenn die Einwohnerbewegungen des Wohngebietes über einen gewissen Zeitraum beobachtet wurden. Anschließend entwickle die RSAG ein entsprechendes Konzept.

 

Frau Bornstein untermauert diese Aussage. Ein B-Plan könne den ÖPNV nicht richten, sondern lediglich Flächen dafür vorhalten. Busse würden nur fahren, wenn es einen Bedarf gäbe. Dieser könne erst eingeschätzt werden, wenn sich das Wohngebiet etabliert habe.

 

Frau Hlawa hinterfragt kritisch das Verkehrsaufkommen zu bestimmten Tageszeiten. So sei davon auszugehen, dass zwischen 7 Uhr und 9 Uhr sowohl viele Kfz, als auch Radfahrer unterwegs sein werden, dass die Notwendigkeit für Radwege bestehe.

Durch die örtliche Abgeschiedenheit ist mit einem überdurchschnittlichen MIV zu rechnen.

 

Herr Millhan stellt die glichen Radwege grafisch dar und erläutert, dass eine Einordnung von Radwegen innerhalb des B-Plans glich wäre. Hintergrund sei die geschätzte Anzahl der Fahrzeuge, deren Anzahl pro Tag bei 1.400, in der Spitzenstunde bei 150 Kfz läge. Da im gesamten Wohngebiet 30er-Zonen vorgesehen seien, wären separate Radwege nicht durchsetzbar. Dies käme erst bei 50er-Zonen in Betracht. Die begleitende Grünfläche in der Planstraße A beträgt 10m. Die Einordnung eines Radweges in dieser Fläche würde der Zweckbestimmung nicht entgegen stehen.

Herr Kunze weist auf Unstimmigkeiten der angegeben Anzahl der Fahrzeuge pro Tag hin.

Herr Millhan konnte zur Quelle der Zahlen keine weiteren Angaben machen.

 

Änderungsantrag

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird um Pkt. 4, wie folgt, ergänzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu gewährleisten, dass insbesondere an der Planstraße A ggf.  in den öffentlichen Grünflächen ergänzende Anlagen für den Radverkehr eingeordnet  werden. Weiterhin sind weiter führende Radwegeverbindungen ggf. auf Wegen innerhalb der Grünflächen einzuordnen.

 

Der Auftrag gilt gleichermaßen für die Umsetzung wirksamer verkehrsregelnder baulicher Maßnahmen im Straßenkörper der Planstr. A und B zur  Einhaltung der angestrebten Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.

 

Die entsprechenden Erschließungspläne sind vor Genehmigung im Bau- und Planungsausschuss, im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung, im Fahrradforum sowie in den OBR vorzustellen und zu diskutieren. 

 

Sachverhalt:

 

Dem OBR Biestow sind sichere Radwege in diesem neuen städtischen Wohngebiet wichtig, um eine schnelle und zeitgemäße Anbindung an Stadt und Umland zu gewährleisten.

Der Auftrag der Bürgerschaft aus dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde bisher nicht wie erwartet umgesetzt.

 

Siehe Auszug aus den Planungszielen: „...Rad- und Fußwegeverbindungen aus dem Wohngebiet „Kiefernweg“ in Richtung Satower Straße und in Richtung Biestow sind zu schaffen und mit Trassenführungen außerhalb des Wohngebietes abzustimmen. Es ist eine attraktive ÖPNV-Anbindung zu planen, um die Erreichbarkeit in dieser peripheren Stadtrandlage nicht nur durch MIV (motorisierter Individualverkehr) zu gewährleisten und somit die Verkehrsbelastung der Satower Straße zu entlasten.“

 

Daher sind Nacharbeiten in der Umsetzung des Bebauungsplanes erforderlich, diese sollen das Vorhaben aber nicht verzögern.

 

Insbesondere im Bereich der Planstr. A will der OBR Biestow die Sicherheit für den Radverkehr erhöhen.

 

Das betrifft vor allem - aber nicht nur - die morgendlichen Stoßzeiten im Schüler - und Berufsverkehr, wenn viele Radfahrende und Autos gleichzeitig das Wohngebiet verlassen.

 

Daher wird mit diesem ÄA eine Lösung vorgeschlagen, welche die Sicherheit der Radfahrenden signifikant erhöht und die Zustimmung zum derzeit vorliegenden Satzungsentwurf ermöglicht. Mit der Annahme dieses ÄA kann der OBR Biestow der Bürgerschaft Rostock die Zustimmung zur vorliegenden BV empfehlen.

 

Dieser Änderungsantrag steht im Allris unter 2019/BV/0407-04 (ÄA) zur Verfügung.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg" eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 2808), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg", begrenzt

 

im Norden:              durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße",

im Westen:              durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Norden durch Teile der KGA „Satower Straße",

im Osten:              durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif", deren Verlängerung nach Süden, und im Norden durch Teilflächen der Kleingartenanlage „Satower Straße",

im Süden:              durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften (Teil B), zusammen Anlage 2, als Satzung.

 

 

3. Die Begründung, Anlage 3, wird gebilligt

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage