21.01.2020 - 5 Bewohnerparken, Anpassungen nach praktischen Er...

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Wortprotokoll

 

Herr Cornelius erläutert kurz die Einführung des Bewohnerparkens zum 01.08.2019. Nach einer Einführungsphase und Praxiserfahrungen soll nun geprüft werden, wo es Veränderungswünsche und Nachbesserungen geben kann. Unter Berücksichtigung der auf den Ortsbeiratssitzungen gegebenen Hinweise und den schriftlich eingegangenen Vorschlägen der Bürger gab es bereits eine interne Abstimmung am 20.11.2019 im Amt für Verkehrsanlagen.

 

Folgende Vorschläge wären zu bewerten:

 

-         beidseitige Beparkung der Strempelstraße für Bewohner, d.h. Freigabe der PP linksseitig Richtung Schillingallee für Bewohner und gleichzeitig Bewirtschaftung für Besucher
Der Abschnitt Thünenstr. zwischen Dethardingstr. und Virchowstr. sollte ebenfalls für Bewohner und Besucher freigegeben werden. Momentan ist nur ein Parken mit Parkschein möglich.

-         Die Einbahnstraßenregelung in der Virchowstraße sollte wieder aufgehoben werden.

-         Die Parkplätze in der Thünenstr. sollten auf die gegenüberliegende Straßenseite verlegt werden, hier befinden sich keine Grundstücksausfahrten
Vorteil: es wären mehr Stellplätze vorhanden.

-         In der Thünenstraße sollte die aus der Virchowstr. kommende Fußngerwegung durch den Park zur Straßenbahnhaltestelle nicht durch Stellplätze unterbrochen werden.

 

Frau Beust vom Planungsbüro VEAPLAN :

 

-         Bei einer Freigabe der linksseitig gelegenen Parkplätze der Strempelstraße in Richtung Schillingallee könnten die Bewohner 53 zusätzliche Parkplätze nutzen. Verkehrsrechtlich spricht nichts gegen diese Änderung in eine Mischbewirtschaftung.

-         In der Thünenstraße nnten 6 Stellflächen hinzu gewonnen bei Einrichtung der Parkflächen gegenüberliegend bzw. gebäudeabweisend.

-         Eine beidseitige Befahrung der Virchowstraße ist verkehrsrechtlich nicht zulässig. Der Straßenquerschnitt beträgt nur 3,50 Meter.

-          

Herr Lichtenstein:

 

-         Das Amt für Verkehrsanlagen wird keine Ausnahmegenehmigung r die beidseitige Befahrung der Virchowstraße erteilen.

-         Hinweis: Durch die Erweiterung der „Mischparkplätze“ werden die Parkmöglichkeiten für Besucher eingeschränkt. Die bisherige Benutzung läßt das zu.

 

Diskussionsschwerpunkte:

 

-         rger beklagen die jetzige komplizierte Verkehrssituation im Tnenviertel/Bewohnerparkgebiet
zusätzliche, umständliche Fahrwege sind entstanden, um das Gebiet zu verlassen oder zu befahren.

-         Ein Richtungswechsel der Einbahnstraßen wäre hilfreich, vorrangig ein Richtungswechsel in der Virchowstr.

-         Unverständnis der Bürger: Ein beidseitiges Befahren in der Heydemannstr. ist auch möglich, obwohl die Straße schmal ist.

-         Sorge der Anwohner um ungehinderten Einsatz von Rettungsfahrzeugen

-         Mit welcher Begründung wurde das Verkehrsschild von der Schillingallee kommend in die Ernst-Heydemann-Straße geändert? Die Durchfahrt ist nun ausschließlich nur r Krankenfahrzeuge frei.

-         Sollte im Abschnitt der Thünenstraße, wo momentan eine reine Bewirtschaftung vorgegeben ist, eine Mischbewirtschaftungglich sein, wäre die Verlegung der Stellplätze auf die gegenüberliegende Straßenseite nicht erforderlich.

-         Eine Antwort der Verkehrsbehörde zur Ausfahrt aus der Eichendorffstr. nach rechts und links steht noch aus.

 

Herr Lichtenstein sieht Sicherheitsbedenken in der Thünenstraße, sollte eine Verlegung der Stellflächen auf die gegenüberliegende Straßenseite erfolgen. (in heutiger Fahrtrichtung rechts) Es entsteht eine lange gerade Strecke, welche mögliche „Raser“ animiert. Ebenso müsste ein Gehweg gebaut werden.

 

Die Forderung zum Richtungswechsel Einbahnstraße Virchowstr. wird durch die Verkehrsbehörde geprüft und dass Ergebnis auf der nächsten Ortsbeiratssitzung vorgetragen.

Die Frage zur Befahrung der Ernst-Heydemann-Straße wird ebenfalls durch das Amt für Verkehrsanlagen schriftlich beantwortet.

Eine Antwort zur beidseitigen Ausfahrt in der Eichendorffstr. ist erarbeitet worden und wird dem Ortsbeirat zeitnah übermittelt.