21.11.2019 - 4.6 Begrüßungsgeld für Auszubildende, die in der Ha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Müller-von Wrycz Rekowski, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, erläutert auf Nachfrage, warum die Stadt sich dazu entschieden habe, das Begrüßungsgeld auch den Auszubildenden anzubieten. Hierdurch solle insbesondere die Motivation für die Ummeldung des Hauptwohnsitzes in die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gefördert werden.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt das Angebot an Auszubildende, die in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erstmalig ihren Haupt- bzw. alleinigen Wohnsitz nehmen, zu verlängern.

 

Die Verlängerung gilt bis zum Widerruf durch die Bürgerschaft.

 

Das Angebot besteht aus einer einmaligen Zuwendung in Höhe von 150 EUR und soll ab dem 01.01.2020 an Auszubildende ausgezahlt werden.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage