26.11.2019 - 9 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

Frau Teubel

 

1.Betonplatten hinter dem Teepott und Reinigungsmaßnahmen zu Neujahrs und Silvesterveranstaltungen Vorgang 241

Zu den hinter dem Teepott liegenden Betonplatten teilt die Tourismuszentrale mit, dass aufgrund von küstenschutzrechtlichen Belangen der Rückbau von diversen baulichen Anlagen am Strand zu veranlassen ist. Hierzu zählt auch die teilweise Beseitigung der Betonplatten an den Strandzugängen. Die hier nachgefragten Betonteile sind zwischenzeitlich gänzlich von der Tourismuszentale entfernt worden.

Bezüglich der Reinigungsmaßnahmen zu den Neujahrs- und Silvesterveranstaltungen teilt die Tourismuszentrale mit, das analog der Vorjahre die Tourismuszentrale gemeinsam mit der Firma Rostocker Gehwegreinigung Bose bereits in den frühen Morgenstunden verstärkt den Strand und die Promenade reinigen wird. Die Reinigung ist jedoch von den Wetterverhältnissen abhängig.

 

2.Gaststättenlärm in der Mühlenstraße Vorgang 239

In dieser Thematik war gewünscht zu hinterfragen, ob die freiwillige Vereinbarung mit den Gaststättenbetreibern Am Strom in Sondernutzungserlaubnissen festgeschrieben werden kann. Dazu teilt die Tourismuszentrale mit, dass Sondernutzungsgenehmigungen lediglich einen straßenverkehrsrechtlichen Bezug ausweisen dürfen. Eine Beauflagung von immissionsschutzrechtlichen Aspekten ist nicht zulässig.

 

3.Baumfällungen an der Parkstraße Vorgang 244

Der Umweltausschuss hatte in der letzten Sitzung gebeten nachzufragen, ob die 120 Baumfällungen für den neuen Radweg notwendig sind. Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege teilt dazu mit, dass die Vereinbarkeit von Baumfällungen für den Bau des Radweges umfassend geprüft wurde. Die Nullvariante (kein Umbau) wurde wegen der Verkehrsprobleme im Ort im Vorfeld ausgeschlossen. Zwingende Randbedingungen sind einzuhalten, wie z.B. Mindestbreiten und notwendige Verkehrssicherheitsaspekte aus tiefbaulicher Sicht. Eine Verschiebung in Richtung der Straße hätte die Fällung der Allee im gesamten Abschnitt bedeutet. In der Abwägung wurde daher die Inanspruchnahme der Waldfläche geprüft. Es wurde daher durch die Landesforstbehörde eine Abwägungsentscheidung getroffen. Eine Waldumwandlung wurde aufgrund des öffentlichen Interesses genehmigt. Andernfalls bleibt nur die Nullvariante übrig.

 

4.Beschmutzung Skulptur  - Vorgang 238

In der letzten Sitzung gab es den Hinweis zu Graffiti an der Skulptur „Die Große Stehende“. Das Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen teilt mit, dass die "Große Stehende" auf der Mole gereinigt worden ist. Es sind noch Reste der Beschmutzung sichtbar. Diese haben eine Spezialbehandlung erfahren, so dass sie voraussichtlich in ca. vier Wochen auch verschwunden sind.

 

5.Ausschilderung Hagebuttenweg/Sonnenblumenweg Vorgang 203

Es gab mehrfach die Nachfrage, ob es möglich sei im Hagebuttenweg das Halteverbotsschild gegen ein Parkverbotsschild auszutauschen. Das Sachgebiet für verkehrsbehördliche Aufgaben teilt dazu mit, dass im Hagebuttenweg das Verkehrszeichen 290.1 (Zone eingeschränktes Haltverbot) gilt. Folglich ist das Be- und Entladen möglich. Lediglich im Sonnenblumenweg südlich des Hagebuttenwegs ist Haltverbot (VZ 283) angeordnet. Dem Wunsch nachzukommen, im Sonnenblumenweg das vorhandene Halteverbot in ein eingeschränktes Halteverbot/Parkverbot umzuwandeln, kann nicht in Aussicht gestellt werden. Die Strecke dient dem Begegnungsverkehr und der vorhandenen Garagen- und Grundstücksausfahrt. Die entsprechenden Sichtfelder sind freizuhalten.

 

 

6.baulicher Zustand Küstenwaldweg

Bei dem Küstenwaldweg handelt es sich um einen wassergebundenen Waldweg mit mehreren Strandzugängen, der in einer Waldfläche verläuft. Derzeit ist eine Versandung insbesondere des östlichen Teils und im Bereich der Strandzugänge feststellbar. Waldwege sind von Funktion und Ausbau her nicht mit befestigten Straßen und Wegen zu vergleichen. Verwerfungen oder Unebenheiten sind entsprechend der natürlichen Umgebung bis zu einem gewissen Maß hinzunehmen. Insgesamt können sich für die Verkehrsteilnehmer Einschränkungen in der Nutzung des Weges ergeben. Die Nutzungseinschränkungen könnten normalerweise durch bauliche Änderungen beseitigt werden. Vorrang hat jedoch der Wald, der hier gleichzeitig auch eine Küstenschutzfunktion zu erfüllen hat. Da einem Ausbau des Weges aus bundesnaturschutzrechtlichen Gründen nicht zugestimmt werden kann, mit Versandung des Weges durch Stürme jedoch auch weiterhin zu rechnen ist, wird zukünftig eine zeitnahe Beräumung des wassergebundenen Weges durch das Amt für Verkehrsanlagen, der Straßenmeisterei, erfolgen. Das Amt für Verkehrsanlagen wird mittels Beschilderung (Zusatz - Sandverwehungen) auf den Zustand des Waldweges hinweisen.

 

7.Ersatzpflanzungen Sportplatz Vorgang 240

Auf die Nachfrage, wo und wann die Ersatzpflanzungen für die 4 gefällten Bäume am Sportplatz/ Containerschule erfolgen, teilt der Eigenbetrieb KOE mit, das seitens des KOE beabsichtigt ist, die Ersatzpflanzungen auf dem Grundsck der neu zu errichtenden Kita am Standort Friedrich-Barnewitz-Straße voraussichtlich im Sommer des kommenden Jahres vorzunehmen.

 

8.Anfrage/Hinweise des Verkehrsausschusses Vorgang 245

Aus der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses gab es die Anregung der Neuordnung der Bewohnerparkgebiete. Dazu teilt das Amt für Verkehrsanlagen mit, dass die Straßenverkehrsbehörden nach §45 der Straßenverkehrsordnung die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel treffen. Eine Zusammenlegung der bewohnerparkgebiete W1 und W2 kann derzeit nicht in Aussicht gestellt werden, da die räumlichen Ausdehnungen von Südwest bis Nordost 1,3 km und von Südost nach Nordwest 1,1 km betrügen und die gebotenen Grenzen somit überstiegen.

 

Bewohnerkarten

Diskussionen zum Bericht des Ortsamtes zu Punkt 8-

Dr. Mehlan kann es nicht verstehen, warum es keine Möglichkeit gibt die Bewohnerzonen W1 und W2 zusammenzulegen.

Dies wird auch eine Aufgabe sein, bei der der Ortsbeirat Arbeit leisten muss.

Die Antwort der Verkehrsbehörde muss nicht immer richtig sein, diese sollte rechtlich geprüft werden.

Der Ortsbeirat bittet um den aktuellen Stand in zu der Thematik - Ausnahmegenehmigen für Gewerbetreibende.

Stand der Abstimmungsgespräche zwischen IHK, Amt 66 und dem Senator, Herrn Matthäus.

 

Wie ist der rechtliche Stand für die gewerblichen Parkkarten, hier sollte Mitte November eine Entscheidung fallen? (nach Antwort auf Presseanfrage von Frau Masella)

Wie sind die neuen Vergabekriterien?

 

Radweg mit 120 Fällungen Vorgang 244

Herr Ehlers ist mit der Antwort des Amtes r Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege nicht einverstanden. Er ist gegen 120 Baumfällungen.

Warum geht die Ausdehnung für den Radweg nicht in Richtung Straße?

Wie soll der Küstenlandweg langfristig erhalten werden? Ein Konzept wäre hier hilfreich.

Die Bewohner sollten diese Entscheidung treffen, nicht die Verwaltung.

 

Herr Porst schließt sich der Meinung von Herrn Ehlers an. Die Planung ist unausgewogen, es fehlt ein Schutzstatus für den Küstenschutzwald.

Eine angemessene Bürgerbeteiligung wäre hier angebracht, nicht dass die Verwaltung dies festlegt.

Die Thematik sollte eine erste Aufgabe des neuen Ortsbeirates sein, die Baumfällungen sind unangemessen.

 

Herr Dr. Fischer gibt zum Sachstand Waldumwandlung kurze Informationen.

Wie kann der Ortsbeirat an dieser Baumaßnahme beteiligt werden?

nnen die anwesenden Bürgerschaftsmitglieder in der Bürgerschaft Stellung dazu beziehen?

Herr Rohde ergänzt es könnte eine Beschlussvorlage eingebracht werden.

Die Problematik Abgrenzung W1/W2 sollte im Zusammenhang mit dem Parkraumkonzept neu diskutiert werden.

 

Frau Richert und Herr Porst sind Ausschussmitglieder im Stadt- und Regionalausschuss, Umwelt und Ordnung der Bürgerschaft. Der Vorsitzende bittet beide, die Thematik Radweg und anstehende Baumfällungen im Ausschuss zu thematisieren und die Bedenken aus dem Ortsbeirat dort vorzutragen. Hier muss eine schnelle Entscheidung möglich sein.

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