19.11.2019 - 4.1 Beschluss über die Feststellung des Jahresabsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fromm informiert kurz zum Jahresabschluss; u. a. über den 38. Hansetag, die 28. Hanse-Sail und die Warnemünde Woche, höhere Einnahmen bei den Parkgebühren und die Aufwendungen/Kosten für Wasserrettung und Absicherung von Großveranstaltungen, die durch höhere Einnahmen kompensiert werden.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Einwände zu den Entscheidungsvorschlägen in der Beschlussvorlage. Die unterjährig gezahlten Zuschüsse der Hansestadt Rostock wurden zum Verlustausgleich im Jahresabschluss als Verbindlichkeiten angezeigt.

 

Die Verwaltung beantwortet Fragen umfassend zu steuerlicher Relevanz bei Ausschreibung von Dienstleistungen, Deckungsgrad Kurabgabe,  Verlustausgleich (Tourismuszentrale übernimmt Aufgaben satzungsgemäß für die HRO), BS-Beschluss zur Anschubfinanzierung Rostock-Convention, Sicherheitskonzept für Ortslage Warnemünde, geplante erhöhte Mietausgaben (zusätzliche Raumanmietung für Organisation des Hansetages), Ausschreiben der  Leistungen für Internetauftritt, Einigung mit Innenministerium, ab 2020 zwei Bereiche zu bilden entsprechend der Vorgaben des Landesrechnungshofes 

 

Die Mitglieder stimmen über die Beschlussvorlage ab.

 

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Beschlussvorschlag:

 

1.Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 des kommunalen Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde wird in der von der HAG Hanseatic Audit GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Fassung mit einem Jahresverlust  von 1.766.358,76 EUR festgestellt.

 

2.Dieser Jahresfehlbetrag wird durch die Hanse-und Universitätsstadt Rostock ausgeglichen. Hierzu wird eine Verrechnung mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von 1.768.000,00 EUR stattfinden. Die Ausgleichsüberzahlung in Höhe von 1.641,24 EUR wird an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zurückgezahlt.

 

3.Weitere 100.000,00 EUR wurden für die Erarbeitung einer Neukonzeptionierung der Hanse Sail und für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für das Ostseebad Warnemünde gezahlt. Bis zur Beauftragung verbleibt dieses Geld bei der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde und wird im Jahresabschluss als Verbindlichkeit gegenüber der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgewiesen.

 

4.Dem Tourismusdirektor des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

 

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage