06.11.2019 - 8.3.2 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Die Rostocker Bürgerschaft bekennt sich zu dem Grundsatz, kommunales Eigentum auch für künftige Generationen zu erhalten und zu stärken. Daher wird der Oberbürgermeister beauftragt,

 

1. dafür zu sorgen, dass städtische Unternehmen keine Vermögenswerte veräern mit dem Ziel der außerplanmäßigen Ausschüttung der Verkaufserlöse an den städtischen Haushalt,

 

2. im Haushaltsplanentwurf 2020/2021 nach Möglichkeit nur solche Gewinnausschüttungen städtischer Unternehmen einzuplanen, die nicht auf der Veräerung von Vermögens­werten dieser Unternehmen beruhen,

 

3. auf die städtischen Unternehmen und Beteiligungen einzuwirken, Alternativen zum Verkauf von Vergenswerten wie Vermietung, Verpachtung sowie Vergabe von Erbbaurechten stärker zu nutzen. Dazu sind entsprechende Vereinbarungen mit den städtischen Unternehmen zu treffen,

 

4. der Bürgerschaft Gesellschaftsverträge vorzulegen, die ein Zustimmungserfordernis durch den Aufsichtsrat für den Verkauf von Grundstücken und Immobilien ab einer angemessenen Wertgrenze aufnehmen, zum Beispiel ab einer Summe von 100.000 EURr Grundstücksverkäufe und 250.000 EURr Immobilienverkäufe.

 

Die Vereinbarungen und Änderungsvorschläge für die Gesellschaftsverträge sind der Bürgerschaft bis Mai 2020 zum Beschluss vorzulegen.

 

Ausschüttungen städtischer Unternehmen sollen grundsätzlich maßvoll erfolgen, insbesondere sind die Eigenkapitalquote und zukünftige Investitionsvorhaben zu berücksichtigen und eine ausreichende Eigenkapitalausstattung sicher zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt