06.11.2019 - 8.2 Julia Kristin Pittasch (FDP) und Christoph Eisf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Beschlussumsetzung mit Zwischenbericht May 26, 2023
- Datum:
- Mi., 06.11.2019
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Sitzungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Präsidentin informiert, dass der Änderungsantrag Nr. 2019/AN/0208-02 (ÄA) von Andrea Krönert (für den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung) zurückgezogen und durch Nr. 2019/AN/0208-05 (ÄA) ersetzt wurde.
Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:
1. Nr. 2019/AN/0208-04 (ÄA),
2. Nr. 2019/AN/0208-05 (ÄA),
3. Nr. 2019/AN/0208-03 (ÄA).
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen wie und in welchem Zeitraum Maßnahmen der Erweiterungen des Interaktiven Haushalts im IKVS (Interkommunalen Vergleichssystem) um eine Komponente zum interaktiven Bürgerhaushalt umsetzbar sind. Dabei soll gewährleistet sein, dass eine Benennung der Prioritäten und eine Abstimmung über die Prioritäten der freiwilligen Leistungen durch alle Wahlberechtigten der Hansestadt Rostock möglich ist. Diese sollen den Haushaltsberatungen der Bürgerschaft vorangestellt sein.
Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2019/AN/0208-05 (ÄA) (s. TOP 8.2.4)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.
Beschluss Nr. 2019/AN/0208:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen wie und in welchem Zeitraum Maßnahmen zur Einführung eines interaktiven Bürgerhaushalts umsetzbar sind.
Dabei soll gewährleistet sein, dass eine Benennung der Prioritäten und eine Abstimmung über die Prioritäten der freiwilligen Leistungen durch alle Einwohnerinnen und Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, möglich sind. Diese sollen den Haushaltsberatungen der Bürgerschaft vorangestellt sein.
Das Ergebnis des Prüfauftrags soll der Bürgerschaft bis Mai 2020 vorgestellt werden.
Bis Jahresende 2020 ist eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.