22.10.2019 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 15.WA.202 "Ballastweg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hoffmann, Amt für Stadtplanung:

 

  • hat das Vorhaben bereits im Januar 2019 auf einer öffentlichen OBR-Sitzung vorgestellt
  • Erläuterung des Geltungsbereiches an Hand einer Karte
  • ein Teil des rechtskräftigen B-Planes "Warnowgarten" soll auch überplant werden
  • die ehemals festsetzten Ausgleichsmaßnahmen kamen nicht zur Umsetzung und können auch jetzt nicht mehr erwirkt werden
  • jetzt soll der Aufstellungsbeschluss r die gesamte benannte Fläche beschlossen werden
  • die Auslegungsunterlagen sind aber noch nicht fertig
  • Planungsziel ist die Schaffung von Wohnraum auf Flächen, die derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet werden
  • es soll die Baugesetzbuchnovelle vom Mai 2017 Anwedung finden, d.h. der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt , d.h. weiterhin der Satzungsbeschluss muss bis zum 31.12.2021 gefasst werden
  • der Gesetzgeber hat mit dieser Novelle auf die Möglichkeit der schnellen Schaffung von Wohnraum abgestellt
  • die Planungsinhalte sind im Aufstellungsbeschluss dargelegt worden das "W"  im Titel 15.W.202 "Ballastweg" kennzeichnet die Zweckbestimmung "Wohnen"  - dies ist eine politische Entscheidung, die durch die Bürgerschaft getroffen wird
  • das Amt für Verkehrsanlagen hat den Knotenpunkt Gehlsheimer Straße untersucht und sieht hier keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf den Verkehr sowie auf die Baumallee (diese ist nicht Bestandteil des B-Planes)
  • es gibt gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Straßenbreite, diese ist einzuhalten
  • die Restflächen werden den Anwohnern zu Kauf angeboten
  • die Stadt hat sich das Ziel gesetzt, 10000 m² Wohnraum im beschleunigten Verfahren zu schaffen
  • es liegt ein Artenschutzgutachten vor

 

Diskussion: 

  • es gibt eine Unterschriftensammlung mit über 80 Unterzeichnern, die sich gegen den B-Plan ausgesprochen haben
  • es geht um den Erhalt von Grünflächen, die es hier seit Jahrzenten gibt
  • im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Grünfläche ausgewiesen
  • die Silhouette von der Innenstadt aus betrachtet, ist überdimensioniert mit Bauten mit 4 Vollgeschossen (ca. 18,50)
  • die Verkehrsprobleme werden sich verschärfen mit weiteren geplanten 26 Wohnungseinheiten
  • der ruhende Verkehr wird in die Gehlsheimer Str. ausweichen und dann die Baum-Allee schädigen
  • wo wird der Grünausgleich für die versiegelten Fachen erbracht
  • problematisch ist auch die Straßenbreite des Ballastweges, der dann ausgebaut wird
  • 1999 gab es Auflagen für den alten B-Plan wo bleibt die Umsetzung?
  • der Widerspruch zum rechtskräftigen Flächennutzungsplan muss aufgeklärt werden
  • auch die Tierwelt sollte hier Beachtung finden es gibt hier viele Frösche und Amphibien
  • die geplanten Gebäude sind zu hoch im Verhältnis zur umliegenden Bebauung gen sich nicht in die Umgebung ein
  • Beachtet werden muss die Geländehöhe der Blockweg liegt ca. 7 m über dem Ballastweg
  • Was passiert mit der Gehlsheimer Str. als Sackgasse?

 

Herr Millahn, Architekt und Planer:

  • Baumfällungen werden keine Rolle spielen
  • die Baumschule verwertet die Bäume im Verkauf
  • alle anderen Bäume wurden aufgenommen und kartiert und bewertet
  • alle Bäume auf der Uferböschung bleiben erhalten
  • im Aufstellungsbeschluss geht es nicht um Bauhöhen
  • geplant ist voraussichtlich eine Höhe von 13-14 m Traufhöhe bei 4 m über NN
  • hier sollten die Planentwürfe abgewartet werden
  • der Flächennutzungsplan 2009 hatte noch andere Prämissen weitere Wohnungsbaustandorte sind hier auch noch nicht erfasst worden
  • die städtischen Interessen passen hier in diesem Bereich zusammen mit den privaten Interessen des Eigentümers

 

Frau Wandt, Herr Massenthe, Herr Tesche :

  • die "Grünfläche" war eine Baumschule mit Baumverkauf
  • Rostock ist eine wachsende und lebenswerte Stadt
  • die weiteren 26 Wohnungen schaffen wichtigen Wohnraum hier sollte auch der Blickwinkel auf dem Gemeinwohl liegen
  • dies ist eine sensible Fläche im Marinegelände gab es auch ursprünglich andere Planungen im Grünraum
  • der politische ist Wille ist das Eine, aber nicht Schaffung von Wohnraum um jeden Preis

 

Herr Jäger, Vorrs. des Bauausschusses des Ortsbeirates:

die Empehlung lautet Zustimmung

 

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Beschluss:

 

Der Ortsbeirat Gehlsdorf/Nordost empfiehlt:

 

1. Für eine im Stadtteil Gehlsdorf gelegene ca. 1,55 Hektar große Fläche, begrenzt:

im Norden:entlang der nördlichen Grenze der Flurstücke 397/14 und 397/8 (Flur 1,

Gemarkung Gehlsdorf) angrenzend an die Baugrundstücke der Straße Evertsche Gärtnerei,

im Osten:durch die Straßenbegrenzungslinie des Ballastweges sowie durch die

östlichen Grenzen der Flurstücke 397/8 und 397/3 (Flur 1, Gemarkung

Gehlsdorf), welche an die Baugrundstücke des Ballastweges 4 - 6 angrenzen,

im Süden:durch die Uferpromenade entlang der südlichen Grenze des Flurstücks

397/3 (Flur 1, Gemarkung Gehlsdorf),

im Westen:durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 397/14, 397/8, 397/4 und 397/3

(Flur 1, Gemarkung Gehlsdorf), angrenzend an die Baugrundstücke des Blockweges,

 

 

soll gemäß § 2 (1) Satz 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 15.WA.202 „Ballastweg“ aufgestellt werden. Dabei wird ein Teilbereich des rechtskräftigen B-Plans Nr. 15.WA.119 „Warnowgarten“ überplant (siehe Anlage 1).

 

Planungsziel ist die Schaffung von Wohnraum auf Flächen, welche derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet sind.

 

2. Nach Einführung der BauGB-Novelle vom Mai 2017 sind für die Fläche die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Anwendbarkeit des §13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - erfüllt. Demnach und gemäß § 13 b BauGB i.V.m. 13a und 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Hierbei wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage