22.10.2019 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 15.WA.202 "Ballastweg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Di., 22.10.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Speisesaal Michaelwerk, Evangelische Stiftung Michaelshof
- Ort:
- Fährstraße 25, 18147 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Hoffmann, Amt für Stadtplanung:
- hat das Vorhaben bereits im Januar 2019 auf einer öffentlichen OBR-Sitzung vorgestellt
- Erläuterung des Geltungsbereiches an Hand einer Karte
- ein Teil des rechtskräftigen B-Planes "Warnowgarten" soll auch überplant werden
- die ehemals festsetzten Ausgleichsmaßnahmen kamen nicht zur Umsetzung und können auch jetzt nicht mehr erwirkt werden
- jetzt soll der Aufstellungsbeschluss für die gesamte benannte Fläche beschlossen werden
- die Auslegungsunterlagen sind aber noch nicht fertig
- Planungsziel ist die Schaffung von Wohnraum auf Flächen, die derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet werden
- es soll die Baugesetzbuchnovelle vom Mai 2017 Anwedung finden, d.h. der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt , d.h. weiterhin der Satzungsbeschluss muss bis zum 31.12.2021 gefasst werden
- der Gesetzgeber hat mit dieser Novelle auf die Möglichkeit der schnellen Schaffung von Wohnraum abgestellt
- die Planungsinhalte sind im Aufstellungsbeschluss dargelegt worden – das "W" im Titel 15.W.202 "Ballastweg" kennzeichnet die Zweckbestimmung "Wohnen" - dies ist eine politische Entscheidung, die durch die Bürgerschaft getroffen wird
- das Amt für Verkehrsanlagen hat den Knotenpunkt Gehlsheimer Straße untersucht und sieht hier keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf den Verkehr sowie auf die Baumallee (diese ist nicht Bestandteil des B-Planes)
- es gibt gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Straßenbreite, diese ist einzuhalten
- die Restflächen werden den Anwohnern zu Kauf angeboten
- die Stadt hat sich das Ziel gesetzt, 10000 m² Wohnraum im beschleunigten Verfahren zu schaffen
- es liegt ein Artenschutzgutachten vor
Diskussion:
- es gibt eine Unterschriftensammlung mit über 80 Unterzeichnern, die sich gegen den B-Plan ausgesprochen haben
- es geht um den Erhalt von Grünflächen, die es hier seit Jahrzenten gibt
- im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Grünfläche ausgewiesen
- die Silhouette von der Innenstadt aus betrachtet, ist überdimensioniert mit Bauten mit 4 Vollgeschossen (ca. 18,50)
- die Verkehrsprobleme werden sich verschärfen mit weiteren geplanten 26 Wohnungseinheiten
- der ruhende Verkehr wird in die Gehlsheimer Str. ausweichen und dann die Baum-Allee schädigen
- wo wird der Grünausgleich für die versiegelten Fachen erbracht
- problematisch ist auch die Straßenbreite des Ballastweges, der dann ausgebaut wird
- 1999 gab es Auflagen für den alten B-Plan – wo bleibt die Umsetzung?
- der Widerspruch zum rechtskräftigen Flächennutzungsplan muss aufgeklärt werden
- auch die Tierwelt sollte hier Beachtung finden – es gibt hier viele Frösche und Amphibien
- die geplanten Gebäude sind zu hoch im Verhältnis zur umliegenden Bebauung – fügen sich nicht in die Umgebung ein
- Beachtet werden muss die Geländehöhe – der Blockweg liegt ca. 7 m über dem Ballastweg
- Was passiert mit der Gehlsheimer Str. als Sackgasse?
Herr Millahn, Architekt und Planer:
- Baumfällungen werden keine Rolle spielen
- die Baumschule verwertet die Bäume im Verkauf
- alle anderen Bäume wurden aufgenommen und kartiert und bewertet
- alle Bäume auf der Uferböschung bleiben erhalten
- im Aufstellungsbeschluss geht es nicht um Bauhöhen
- geplant ist voraussichtlich eine Höhe von 13-14 m Traufhöhe bei 4 m über NN
- hier sollten die Planentwürfe abgewartet werden
- der Flächennutzungsplan 2009 hatte noch andere Prämissen – weitere Wohnungsbaustandorte sind hier auch noch nicht erfasst worden
- die städtischen Interessen passen hier in diesem Bereich zusammen mit den privaten Interessen des Eigentümers
Frau Wandt, Herr Massenthe, Herr Tesche :
- die "Grünfläche" war eine Baumschule mit Baumverkauf
- Rostock ist eine wachsende und lebenswerte Stadt
- die weiteren 26 Wohnungen schaffen wichtigen Wohnraum – hier sollte auch der Blickwinkel auf dem Gemeinwohl liegen
- dies ist eine sensible Fläche – im Marinegelände gab es auch ursprünglich andere Planungen im Grünraum
- der politische ist Wille ist das Eine, aber nicht Schaffung von Wohnraum um jeden Preis
Herr Jäger, Vorrs. des Bauausschusses des Ortsbeirates:
die Empehlung lautet Zustimmung
Beschluss:
Der Ortsbeirat Gehlsdorf/Nordost empfiehlt:
1. Für eine im Stadtteil Gehlsdorf gelegene ca. 1,55 Hektar große Fläche, begrenzt:
im Norden:entlang der nördlichen Grenze der Flurstücke 397/14 und 397/8 (Flur 1,
Gemarkung Gehlsdorf) angrenzend an die Baugrundstücke der Straße Evertsche Gärtnerei,
im Osten:durch die Straßenbegrenzungslinie des Ballastweges sowie durch die
östlichen Grenzen der Flurstücke 397/8 und 397/3 (Flur 1, Gemarkung
Gehlsdorf), welche an die Baugrundstücke des Ballastweges 4 - 6 angrenzen,
im Süden:durch die Uferpromenade entlang der südlichen Grenze des Flurstücks
397/3 (Flur 1, Gemarkung Gehlsdorf),
im Westen:durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 397/14, 397/8, 397/4 und 397/3
(Flur 1, Gemarkung Gehlsdorf), angrenzend an die Baugrundstücke des Blockweges,
soll gemäß § 2 (1) Satz 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 15.WA.202 „Ballastweg“ aufgestellt werden. Dabei wird ein Teilbereich des rechtskräftigen B-Plans Nr. 15.WA.119 „Warnowgarten“ überplant (siehe Anlage 1).
Planungsziel ist die Schaffung von Wohnraum auf Flächen, welche derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet sind.
2. Nach Einführung der BauGB-Novelle vom Mai 2017 sind für die Fläche die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Anwendbarkeit des §13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - erfüllt. Demnach und gemäß § 13 b BauGB i.V.m. 13a und 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Hierbei wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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