24.09.2019 - 5.1.1 Bebauungsplan Nr. 09.SO.162 "Groter Pohl - west...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert die Beschlussvorlage anhand der Planzeichnung und beantwortet Fragen der Mitglieder hinsichtlich der sich auf dem Grundstück befindenden Bestandsleitungen (Fernwärmeleitungen der Stadtwerke Rostock AG) und der zu fällenden Baumreihe im nordöstlichen Teil des Grundstückes.

Frau Dettmann bestätigt die Aussage zur Notwendigkeit der Baumfällungen.

Ferner beantwortet sie auch Fragen von Frau Bäthge (NABU) zur Höhe der Ausgleichspflanzungen und zum Alter der Kartierungsdaten von Brutvögeln und Fledermäusen.

Herr Porst erkundigt sich nach der Möglichkeit der Einsehbarkeit der erwähnten Pläne, wie z. B. den Grünordnungsplan. Herr Müller erklärte, dass grundsätzlich alles einsehbar ist, versicherte die Zusendung des entsprechenden Links an Herrn Porst und erklärte sich bereit, alle neuen Mitgliedern in einer gemeinsamen Info-Veranstaltung über das Thema Bauleitplanung (F- und B-Plan, GOP, Fachgutachten usw.) zu informieren.

 

Herr Kröger nimmt ab 17:30 Uhr an der Sitzung teil.

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Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl - westlicher Teil“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom

23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 2808), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29),

 

beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl - westlicher Teil“, begrenzt

 

• im Nordwesten:durch den Kreisverkehr in der Erich-Schlesinger-Straße und durch

die Nordwestgrenze des Betriebsgeländes der Feuerwache,

• im Nordosten:durch die Nordostgrenze des Betriebsgeländes der Feuerwache und                                           durch die Nordostgrenze des Geländes der bestehenden

Autowaschanlage,

• im Südosten:durch die vorhandene Straße Pütterweg,

• im Südwesten:durch die vorhandene Erich-Schlesinger-Straße,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften (Teil B), zusammen Anlage 2, als Satzung.

 

3. Die Begründung, Anlage 3, wird gebilligt.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage