27.08.2019 - 7.1.1 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.138.3 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert, dass der Anlass des Änderungsverfahrens die Erweiterungspläne des Warnow-, Wasser- und Abwasserverbandes (WWAV) sind, die eine Erweiterung bzw. einen Neubau des Abwasserpumpwerkes beinhalten. Desweiteren soll der verrohrte Kayenmühlengraben im Werftdreieck geöffnet werden. Es ist geplant, einen Fuß- und Radweg bis zum Wasser zu führen. Dafür soll geprüft werden, ob der Kayenmühlengraben zwischen Werftdreieck und der Warnow umgestaltet und genutzt werden kann. Die Baufelder nördlich des zukünftigen Pumpwerkes werden, im Sinne einer effizienten Bodennutzung, ebenfalls hinsichtlich der Bebaubarkeit geprüft.

Herr Müller informiert weiterhin, dass die Besonderheit dieses Verfahrens darin liegt, eine Behandlung der Beschlussvorlage in der Bürgerschaft ohne vorherige Beteiligung im Ortsbeirat durchzuführen, da zur eingereichten Beschlussvorlage keine Sitzung stattfand.

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Beschluss:

 

Für ein Gebiet in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt, begrenzt

-im Norden:durch die Bundeswasserstraße Unterwarnow

-im Osten:durch die Lübecker Straße

-im Süden:durch die Werftstraße

-im Westen:durch den Kayenmühlengraben

soll die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.138.3 „Ehemalige Neptunwerft“ aufgestellt werden. Die Änderung betrifft 2 Änderungsbereiche (siehe Übersichtsplan).

 

Der Übersichtsplan mit der Darstellung der räumlichen Abgrenzung wird Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage