28.05.2019 - 6 Budget der Ortsbeiräte

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Wortprotokoll

 

Herr Westphal.

  • Der Antrag zur Verwendung der Mittel des Ortsbeirates Gehlsdorf/Nordost ist entsprechend Beschlussfassung durch die Ev. Kirchgemeinde erstellt worden und mit Finanzplan fristgerecht im Stadtamt bei Herrn Hartmann zur weiteren Bearbeitung eingegangen
  • Der Antrag wurde bewertet und festgestellt, dass ein Zuwendungsbescheid aus rechtlichen Gründen nicht an die ev. Kirchgemeinde erfolgen kann
  • Hierzu gab es verschiedene Gespräche im Amt, um Lösungsmöglichkeiten zu finden

 

Herr Hartmann:

  • Die eingereichten Antragsunterlagen der Ev. Kirchgemeinde waren gut (Unterlagen würden von der Kirchgemeinde ja sonst nicht weiter eingereicht)

Die Stadtverwaltung möchte das Kirchenplatzfest 2019 auch gerne fördern.

  • Als problematische Schwachstelle hat sich die Ev. Kirchgemeinde (Körperschaft des öffentl. Rechts) erwiesen, die so keine weitere Zuwendung aus Steuermitteln erhalten kann
  • Antragsteller können sein Vereine, natürliche Personen auch der Ortsbeirat selbst
  • Es müssen nicht zwingend juristische Personen sein
  • Aufgrund der zeitlichen Nähe der geplanten Veranstaltung wäre der Ortsbeirat selbst ein geeigneter Antragsteller, um hier kurzfristig die Bewilligung der Zuwendung zu ermöglichen
  • Der Antrag liegt vor, es ist nur ein anderer Antragsteller zu finden und der Finanzplan ggf. anzupassen
  • Ausgaben können mit Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides getätigt werden
  • Es sind 3 Monate Zeit für den Verwendungsnachweis

 

 

Herr Massenthe:

  • Teilnahme an bisher zwei Schulungen zum Budget hier wurde darauf abgestellt, dass der OBR selbst nicht Antragsteller sein darf
  • Überrascht, dass dies nun doch möglich sein soll alle hier eint der Wille eine möglichst kurzfristige Möglichkeit zu finden, dass ein Zuwendungsbescheid für das Kirchenplatzfest zu Stande kommt
  • Lehnt es ab, die Zuwendung auf seinem Privatkonto zu verwalten Kontoführungsgebühren, ggf. Probleme mit dem Finanzamt.....
  • Erwartet ein Schreiben von der Verwaltung, dass der OBR als Maßnahmeträger selbst die Zuwendung aus seinem eigenen Budget erhalten könnte

 

Herr Westphal:

  • Es gilt für alle Kirchen, dass diese nicht Antragsteller sein können Kirchen sind eine Körperschaft
  • Problematisch könnte es sei, wenn schon Ausgaben durch die Kirchgemeinde getätigt wurden hier ist der Finanzplan zu verändern und ggf. Maßnahmen sind heraus zu nehmen
  • Der Zuwendungsbescheid könnte dann entsprechend erstellt werden
  • Heute reicht es, dass ein neuer formloser Antrag gestellt wird und der Finanzplan dann kurzfristig neu eingereicht wird
  • Auch bei anderen Einwohnerfesten im Ortsamtsbereich gibt es Probleme, wenn sich kein Verein findet
  • Die Frage der Kontoeinrichtung bei der Verwaltung sollte durch die Verwaltung geprüft werden (Herr Hartmann sagt zu, dies zu prüfen)

 

 

Frau Reinders:

  • Hat sich in Eigeninitiative an die Verwaltung gewandt, mit der Bitte, Abhilfe zu schaffen oder eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen
  • Hauptanliegen ist, das Geld nicht verfallen zu lassen

 

Herr Hollmann

  • ist überrascht, dass der OBR als Träger auftreten darf
  • Vorschlag: Einrichtung eines Personenkontos für den OBR durch die Verwaltung
  • Die Kirchgemeinde hat auch ein Unterkonto eingerichtet z. B. auch für die Spendengelder
  • Bei den Vereinen muss im Vereinszweck eine solche Maßnahme wie ein Einwohnerfest auch in der Satzung genannt werden, deshalb ist es für die Vereine schwierig, hier einfach zuzusagen
  • Die Segelvereine haben sich bisher nicht am Kirchenplatzfest beteiligt, dies wurde schon seit 2003 versucht

 

Es wird dieser Tagesordnungspunkt unterbrochen und außerhalb des Sitzungssaales ein Telefongespräch mit einem Mitglied des Vereins „Feuer und Flamme“ der Freiwilligen Feuerwehr Gehlsdorf geführt, da mehrfach in der Diskussion hinterfragt wurde, ob nicht doch der Feuerwehrverein kurzfristig als Antragsteller einspringen könnte.

 

Die Sitzung entsprechend Tagesordnung wird fortgeführt.

Kurz vor dem TOP 10 erscheint Herr Ronny Kluth, Feuerwehrverein Gehlsdorf.

 

Herr Kluth erklärt die Zustimmung im Namen des Feuerwehrvereines, als Antragsteller für das Kirchenplatzfest 2019 die Zuwendung aus dem Budget des Ortsbeirates Gehlsdorf/Nordost zu beantragen.

 

Herr Hollmann wird die Überarbeitung des Finanzplanes und dann auch die Abrechnung unterstützen

 

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Beschluss:

 

Der Ortsbeirat Gehlsdorf/Nordost beschließt das Kirchenplatzfest 2019 mit einer Summe von 3000,-- € aus dem Budget des Ortsbeirates entsprechend dem vorliegenden Antrag des Vereins Feuer und Flamme der Freiwilligen Feuerwehr Gehlsdorf zu unterstützen.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt