21.05.2019 - 5 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vore...

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Wortprotokoll

 

Frau Elfeld berichtet über den aktuellen Stand. Am 01.03.2017 wurde durch die Bürgerschaft der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan gefasst.

Im Juni 2017 wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Hanse-und Universitätsstadt Rostock und der Universitätsmedizin unterzeichnet.

Die besonderen Herausforderungen für dieses Gebiet liegen in den

-         komplexen hydrologischen Verhältnissen

-         Waldflächen müssen umgewandelt werden

-         Denkmalpflegerische und immissionsschutzrechtliche Belange

-         Verkehrliche Gegebenheiten inkl. Alleenschutz

-         spezifische Anforderungen der späteren Nutzer

 

Der Entwurfs-und Auslegungsbeschluss zum Ende dieses Jahres sollte das Ziel sein.

hrend der Auslegung können Hinweise und Anregungen gegeben werden.

Danach erfolgt der Satzungsbeschluss.

Und erst danach kann die notwendige Waldumwandlung beantragt und genehmigt werden.

 

Frau Kühn benennt Eckdaten zur Konzeption:

 

Die Gesamtfläche des Planungsgebietes beträgt 9,7 ha und wird örtlich begrenzt im Nordwesten von der Schillingallee, im Nordosten von der Ernst-Heydemann-Str., im Südosten von der Parkstr und im Südwesten von der Graf-Lippe-Straße und den Barnstorfer Anlagen.

Eigentümer ist das Land M-V (Universitätsmedizin) , die öffentlichen Verkehrsflächen gehören der Hanse-und Universitätsstadt Rostock.

Auf dem Gelände befinden sich denkmalgeschützte Gebäude, ein Plattenbau vom Landesamt für Fischerei, eine Kindertagesstätte.

 

Wesentliche Ziele im Plangebiet sind

 

-         Erweiterungsmöglichkeit für die vorhandene Kita „Gewächshaus“ um 75 Plätze (jetzt 120)

-         Errichtung eines Parkhauses für ca. 1000 PKW

-         Entwicklung von Flächen für Wohnungsbau r Mitarbeiter und Gäste sowie Angehörige von Patienten

-         Baurecht für medizinische Einrichtungen, Forschungs-und Wissenschaftseinrichtungen
 

Der Waldabstand zur Bebauung nach Landeswaldgesetz muss einen Abstand von 30 m betragen. Eine Unterschreitung des Waldabstandes muss im Verfahren mit der Forstbehörde geklärt werden. Waldflächen müssen umgewandelt werden. Der Baumbestand muss ausgeglichen werden.

 

Es gibt eine Bürgernachfrage zu den Parkhauskosten.

Die Aufgabenstellung des Ortsbeirates für den B-Plan enthielt die Forderung nach Parkmöglichkeiten für den unmittelbar anliegenden Bereich des Thünenviertels. Da ist keine Lösung aufgezeigt.

 

Herr Jeguschke ergänzt die Ausführungen:

 

Um die Parkplatznot zu mindern, bemüht sich die Universitätsmedizin um vorgezogenes Baurecht für das Parkhaus an der Schafswiese. Dieses soll hauptsächlich durch Mitarbeiter genutzt werden und moderate Preise haben. Der Parkplatz wird stufenweise als Parkhaus umgebaut.

Über die Möglichkeit zur Öffnung des Parkplatzes an Wochenenden für Anwohner bzw. Besucher der Fußballspiele wird ebenfalls nachgedacht.

Die angemieteten 300 Parkplätze im WIRO-Parkhaus (Kopernikusstr.) bleiben erhalten.

 

Auf die Frage nach weiteren Fahrradabstellmöglichkeiten verweist Herr Jeguschke auf die derzeitige Überplanung des gesamten Campus. Zusätzliche Fahrradstellplätze werden an allen Hörsälen eingeordnet.

Die zerfahrene Fläche bei der ckerei Junge wird abgepollert, illegales Parken wird dann nicht mehr möglich sein.