23.04.2019 - 5.2.2 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2.2
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 23.04.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller stellt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 5.2.2 und 5.2.3 gemeinsam vorzustellen. Diesem wird stattgegeben.
Herr Maronde erläutert den Mitgliedern, warum es zwei Beschlussvorlagen sind und stellt sie anhand von Planzeichnungen vor. Er geht dabei u.a. auf folgende Punkte ein:
- Urbanität/geplante Nutzungen
- Umgestaltung Erschließungsnetz, Neuordnung Verkehrsströme, geringfügiger Umbau Straßenbahnnetz
- Lärmschutz, Lärmschutzwände
- Parkplätze, Parkhäuser
- Gebäudehöhen (vorrangig 4-5, an bestimmten Punkten bis zu 8, im Bereich des Autohauses bis 10))
- Anzahl der entstehenden Wohnungen (ca. 700 - 750)
Ferner beantwortet er Fragen zur Verkehrserschließung und Verkehrsführung (Individualverkehr, ÖPNV, Fahrradschnellweg).
Herr Herrmann erkundigt sich, da ja die Erdgeschosse wohnungsfrei bleiben, wie es dann aussieht, wenn kein Gewerbe die Räumlichkeiten mieten möchte. Herr Müller erläutert, dass dies im urbanen Gebiet unproblematisch ist und Frau Horn (WIRO) ergänzt, dass nur in bestimmten und nicht in allen Bereichen die Erdgeschosse wohnungsfrei bleiben und die gewerbliche Vermietbarkeit positiv eingeschätzt wird.
Die Nachfrage von Frau Schröder, ob man vor jedes Haus mit dem Auto vorfahren kann, beantwortet Frau Horn dahingehend, dass es sich grundsätzlich um ein autofreies Gebiet handelt, es aber in Ausnahmefällen wie Umzug, Krankheit u.ä. natürlich möglich ist.
Beschluss:
1. Das im wirksamen Flächennutzungsplan der Hanse- und Universitätsstadt
Rostock ausgewiesene Kerngebiet MK.10.1 und ein Teil der Gewerblichen
Baufläche G.10.1 (2,4 ha) sollen geändert werden.
Sie sollen künftig zusammen als Gemischte Baufläche M.10.4 ausgewiesen
werden. Die Änderungsfläche ist ca. 10,5 ha groß.
2. Der Entwurf der 14. Änderung (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2)
werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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