10.04.2019 - 9 Informationen des Ortsbeiratsvorsitzenden und d...

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Wortprotokoll

 

Herr Laube verliest ein Antwortschreiben des Amtes r Verkehrsanlagen zum TOP 7 „Verkehrsschild 136 - Achtung Kinder“ vom November 2018:

 

Beschilderung/Aufstellung VZ 133 oder 136 in beiden Richtungen in der Nähe des Pfarrhauses

Die Aufstellung der Verkehrszeichen 133-10 (Achtung Fußnger) befindet sich in der Ausführung und wird schnellstmöglich umgesetzt. Die Anbringung der Verkehrszeichen soll in der Örtlichkeit:

  • Am Dorfteich“ nach „Damerower Weg“ aus Richtung „dring“ kommend, hinter VZ 283 (Absolutes Halteverbot),
  • Am Dorfteich“ aus Richtung „dring“ kommend, Höhe „Am Dorfteich 12g“ und
  • Am Dorfteich“ aus Richtung „Groß Stover Str.“ kommend am Lichtmast (059-07-5-23)

realisiert werden.

 

Beschilderung/Aufstellung VZ 133 oder 136 „Biestower Damm“ in Richtung „dring“

Die Aufstellung des Verkehrszeichens 136-10 (Achtung Kinder) wurde bereits im Januar 2013 mittels verkehrsrechtlicher Anordnung auf Höhe „Biestower Damm 34“ in Richtung „dring“ realisiert.

 

Ausschilderung der Kirche mit dem Sonderzeichen „Evangelischer Gottesdienst Sonntag 10 Uhr am Dorfeingang

Das Amt für Verkehrsanlagen möchte darauf hinweisen, dass es sich nicht im eine amtliche StVO-Beschilderung handelt, sondern um ein nichtamtliche s Hinweisschild.

Das Hinweisschild wird nach den „Richtlinien für das Aufstellen von Hinweisschildern auf Gottesdienste und sonstige regelmäßige religiöse Veranstaltungen von Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften“ beantragt und kann befürwortet werden.

Der Aufstellort des Hinweisschildes sollte in einem gemeinsamen Vororttermin vor dem formellen Verfahren geklärt werden. Nach Festlegung des möglichen Standorts kann durch Frau Garling der Gestattungsantrag an den Baulastträger der Fläche gestellt werden, auf den die Beschilderung errichtet werden soll.

Das Amt für Verkehrsanlagen verweist darauf, dass es sich um eine Gestattung handelt, soweit es den Gemeingebrauch des Straßengrundstücks nicht beeinträchtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Benutzung eines Straßengrundstücks über den Gemeingebrauch besteht nicht.

 

Herr Laube weist darauf hin, dass ein Termin zur Festlegung des Standortes unter der im Schreiben angegebenen Telefonnummer vereinbart werden kann.

 

Frau Bornstein verliest die Antwortschreiben des Amtes r Umweltschutz und des Brandschutz- und Rettungsamtes zum Protokollauszg der Sitzung vom März 2019 bezüglich der Funktionsfähigkeit der Saugstelle am Herrenteich:

 

Auf Grund des derzeitigen Zustandes des Herrenteiches (sehr geringer Wasserstand) wurde dieser in den Einsatzunterlagen des Brandschutz- und Rettungsamtes Rostock als Löschwasserentnahmestelle außer Dienst genommen. Diese Aufgabe wurde dem Dorfteich in Biestow temporär zugeordnet.

Die Ursachenforschung für den derzeitigen Zustand des Herrenteiches und die sich daraus ergebenden Instandsetzungsmaßnahmen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtes 73.

Da die erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich Voruntersuchung, Planung und Ausführung, sehr zeit- und kostenintensiv sind, wird deren Realisierung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

Bis dahin gelten aus einsatztaktischer Sicht folgende Grundsätze.

Im Erstangriff erfolgt die Löschwasserversorgung wie bisher auch über Feuerlöschhydranten der Löschwasser führenden Trinkwasserleitung in Biestow.

Sollte ein Mehrbedarf bestehen, kann Löschwasser aus dem Dorfteich in gleicher Weise entnommen werden wie über einen Saugschacht an einem Löschwasserteich. Da hier allerdings kein Saugschacht vorhanden ist, erfolgt die Verlegung der Saugschläuche direkt in den Teich. Die hierzu notwendigen Informationen sind im Einsatzleitsystem des Brandschutz- und Rettungsamtes Rostock hinterlegt. Bei Eisbildung im Winter ist es im Gegensatz zu einem Saugschacht erforderlich, eine Einlassöffnung für den Saugkorb herzustellen.

 

Infolge des Niederschlagsdefizits des vergangenen Jahres sind in vielen Gewässern Rostocks bis heute niedrige Wasserstände zu verzeichnen. Auch der Herrnteich in Biestow ist betroffen. Sein Wasserstand war in den vergangenen Jahren auch Schwankungen unterworfen. Es besteht kein Ablauf. Der Ablaufgraben in Richtung Wohngebiet kommt nicht als Ursache für die niedrigen Wasserstände in Frage.

An den Dorfteich Biestow sind hingegen seit längerem verschiedene Verkehrsflächen des Biestower Damms und der Straße Am Dorfteich angeschlossen. Das könnte seinen aktuell guten Füllstand bewirken. Ein Anschluss der Regenentwässerung vom Kirchendach soll darüber hinaus außerdem bestehen. Der Dorfteich und das Soll im Wohngebiet besitzen Überlaufleitungen an das öffentliche Kanalnetz.