20.03.2019 - 5 Wünsche und Anregungen der Einwohnerinnen und E...

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Wortprotokoll

Herr Bone-Winkel stellt die Frage wie es mit der Sanierung alter Lockschuppen weitergeht.

 

Frau Bornstein wird diese Frage an das Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen weiterleiten.

 

Herr Cardinal von Widdern informiert über die Überklebung der Johannisstraße mit dem Namen Camille Claudel Straße.

 

Herr Bone-Winkel informiert, dass dieses im Bezug mit dem Weltfrauentag steht. Die Aktivisten setzen sich für mehr weibliche Straßennamen ein.

 

Herr Cardinal von Widdern bittet diesen Sachverhalt an das Amt für Verkehrsanlagen weiterzuleiten.

 

Herr Cardinal von Widdern macht auf den schlechten Zustand der Gebaüdes des ehemaligen WMF Fachhandels aufmerksam. Dieses ist mit Tüchern abgehängt. Es könnte durch die schlechte Fassade zu Putzabbrüchen kommen und würde eine Gefahr für die Passanten darstellen.

 

Herr Hinz regt an, einen Spielplatzfonds in Anlehnung des Baumfonds zu schaffen.

 

Herr Eisfeld sieht Umsetzung als sehr kritisch an, da die Stadt für Spielplätze für Kinder unter 6 Jahren nicht zuständig ist.

 

Herr Herzog verliest die Antwort der Verwaltung bezüglich der mobilen Fahrradleihstationen. Es besteht zurzeit kein Bedarf an einer solchen Station, da bereits 2 Anbieter solch eine Leistung anbieten.

 

Herr Herzog informiert über die Ruhestörung am Reifergraben. Dieses wurde von einem Bürger bei der Polizei angezeigt. Jugendliche sorgen in den abendlichen Stunden durch laute Musik und Gesprächen für Ruhestörungen.

 

Frau Bornstein informiert, dass nach Rücksprache mit der Polizei auf Streifen keine Ruhestörungen festgestellt werden konnten. Die Streifen werden dort gehäuft stichprobenhaft patrouillieren.

 

Herr Herzog ist unzufrieden mit der Antwort, bezüglich der Abdeckung der Geschäftsfläche Bekleidungsgeschäft Kröpeliner Straße.

 

Er verliest die Antwort des zuständigen Fachamtes

 

Sehr geehrter Ortsbeirat,

 

die Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Waren wurde dem genannten Gewerbetreibenden erteilt. Wie immer wurden seinerzeit bei Erstbeantragung neben dem OBR diverse Fachämter beteiligt.

Bei dem als Bauplane bezeichneten Gegenstand handelt es sich um einen temporären, witterungsabhängigen Schutz der aufgestellten Waren. Hierdurch wird die in Anspruch genommene Fläche nicht verändert. Auch ist die Fläche nicht als Verkaufsfläche einzustufen, da der Verkauf im Geschäft stattfindet. Da diese Maßnahme nur zeitweise in Abhängigkeit von der Witterung erfolgt, ist sie auch nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachamt hinnehmbar. Es gibt Tatbestände, die bei ähnlichen Maßnahmen eine spezialgesetzliche Grundlage zum Einschreiten bieten. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sind diese hier jedoch nicht gegeben.

 

Herr Herzog beschwert sich über den Zustand des verdreckten Mülleimers vor dem Rathaus. Dieses soll an das zuständige Fachamt weitergeleitet werden.

 

Herr Herzog informiert über den anhaltenden  Zulieferverkehr in der Kröpeliner Straße nach 10 Uhr.

 

Herr Herzog fragt ob das freie Grundstück vor dem AIDA-Gebäude bereits veräußert worden ist und an wen der Zuschlag erteilt worden ist.