06.03.2019 - 10.7 Nachtragshaushaltssatzung des Städtebaulichen S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Nachtragshaushaltssatzung 2018/2019 des Städtebaulichen Sondervermögens
der Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Fördergebiet Toitenwinkel wird gemäß Anlage 1 für das Haushaltsjahr 2019 mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

Anlagen:
4. Städtebauliches Sondervermögen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Fördergebiet Toitenwinkel
- 1. Nachtragshaushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens …
   Fördergebiet Toitenwinkel …,
- 1. Nachtragshaushaltsplan … und Anlagen

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Realisierung:

 

Die Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung für das SSV Rostock-Toitenwinkel liegt mit Schreiben des Ministeriums für Inneres und Europa vom 29.08.2019 vor. Nach Rücksprache und Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde gilt der Beschluss als erfüllt.
 

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Anlagen zur Vorlage