15.01.2019 - 4.14 Daniel Peters (für die CDU-Fraktion...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Gründel erläutert den Mitgliedern die sich ergebenden Rahmenbedingungen für die Verwaltung. So wurde bezogen auf die Digitalisierung der Verwaltungsarbeit ein Prioritätenplan aufgestellt, in dem die "Massengeschäfte" wie Steuerangelegenheiten, Bußgelder, Fahrerlaubnisse und ähnliches als die Prozesse festgelegt, die als erste untersucht werden, um die E-Akte einzuführen. Als zuständiges Amt wird das Hauptamt dazu eine Stellungnahme vorbereiten.

Frau Gründel informiert weiterhin, dass das Land M-V sich im bundesweiten e government-Austausch dazu bereit erklärt hat, das Thema elektronische Bauakte zu untersuchen. Dazu soll eine Projektgruppe gebildet werden, in der die Hanse- und Universitätsstadt Rostock mitwirken wird.

In der anschließenden Diskussion kommen die Mitglieder zu dem Ergebnis, dass das anvisierte Jahr 2025 für die Einführung der elektronischen Bauakte ein nicht zu akzeptierender  Zeitrahmen ist und formulieren aus diesem Grund den Änderungsantrag 2019/AN/4342-01 (ÄA).

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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, schnellst möglich die elektronische Bauakte in der Stadtverwaltung zur effektiveren und schnelleren Bearbeitung von Baugenehmigungs-verfahren einzuführen.

Ferner wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich für entsprechende Regelungen beim zuständigen Ministerium im Sinne einer schnellen digitalen Umsetzung stark zu machen.

 

Die Bürgerschaft ist bis zur April-Sitzung über den aktuellen Sachstand zu unterrichten.

 

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt