08.01.2019 - 5 Richtlinie zum Budget der Ortsbeiräte 2019

Reduzieren

Wortprotokoll

Zu diesem TOP gab es im Vorfeld mehrere Gesprächs-und Diskussionsrunden, ferner wurden jedem OBR-Mitglied die Richtlinien zum Budget der Ortsbeiräte ausgehändigt.

Herr Jänicke fasst diese noch einmal zusammen und gibt kurze Erläuterungen.

Alle Informationen dazu sind auch im Internet zu finden unter: http://rathaus.rostock.de/de/ortsbeiraete/255508

 

Grundsätzlich kommt jeder Antrag, der eingeht, auf die Tagesordnung der OBR-Sitzung, um den öffentlichen Charakter darzustellen und Transparenz zu gewährleisten.

 

Der OBR muss entscheiden, ob er verschiedene Termine für die Antragstellung pro Jahr festlegen möchte, eine Teilung des Budgets vorgenommen wird und wieviel Handgeld dem Ortsbeirat zur freien Verfügung stehen soll.

 

Nach kurzer Diskussion unter den OBR-Mitgliedern wird folgendes einstimmig beschlossen:

  1. Termin (Antragsstellung) 01.04.2019
  2. Termin (Antragsstellung) 01.09.2019
  3. Keine Aufteilung des Gesamtbudgets in Teilbeträge
  4. Handgeld für den OBR von 250,- EUR / Jahr

 

Eine Änderung dieser Beschlüsse kann jedoch später vorgenommen werden, sollten die Erfahrungen der nächsten Monate zeigen, dass sich die o.g. Entscheidungen als ungünstig erweisen.

 

Die Mitglieder des OBR Reutershagen sprechen sich in Bezug auf die Verwendung des Budgets z.B. für die Stärkung des Zusammenwirkens in der Bevölkerung, die Pflege von Partnerschaften, des Brauchtums und der Heimatpflege, die Erstellung von Chroniken und Dokumentationen im Stadtteil usw. aus:

  • So wird ein Betrag von 3 TEUR für das jährlich stattfindende Fischerfest reserviert
  • Eine Zuwendung sollte auch der Kinder-OBR des RFZ erhalten
  • Gedenk- und Beschriftungstafeln (z.B. am Fritz-Reuter-Denkmal, E.-Thälmann-Denkmal)

Herr Jänicke bittet darum alle OBR-Mitglieder, in den nächsten Sitzungen weitere Vorschläge und Gedanken über die Verwendung der Mittel zu unterbreiten.

 

Ferner ist zu klären, wie der OBR Reutershagen die Öffentlichkeit informiert, dass es diese neue Möglichkeit der Inanspruchnahme von Geldern für Zuwendungen und Investitionen an Vereine, Einrichtungen, Privatpersonen usw. gibt, die ein öffentliches Interesse vertreten.

 

Obwohl jeder OBR eigenverantwortlich diesbezüglich handelt, sprechen sich die OBR-Mitglieder dafür aus, dass es z.B. über den „Städtischen Anzeiger“ eine grundsätzliche Pressemitteilung von Seiten der Stadt als Leitartikel dazu geben sollte.

Des Weiteren wird der OBR Reutershagen und das Ortsamt West als Einstieg verschiedene Vereine, KITAs, Schulen, Personengruppen usw. durch eine gezielte Mailaktion sowie durch Mundpropaganda informieren.