03.01.2019 - 5.1 Festlegung zur Umsetzung der Richtlinien "Budge...

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Wortprotokoll

Herr Westphal:

  • Schwerpunkte im OBR erarbeiten bzw. besprechen
  • grundsätzliche Verständigung zur Verwendung des Budgets
  • Fragestellungen zur Handhabung Vereine können Anträge stellen
  • Themenschwerpunkte setzen z.B. übergreifend für das traditionelle Osterfeuer oder das Mühlenfest
  • Anschaffung einer Bank ist eine investive Maßnahme Kosten für Planung, eventuell Grundstückskauf, Pflege und Wartung...umfangreich und schwierig (Pflichtaufgaben der Stadt vorher prüfen), Bank bleibt immer Eigentum der Stadt
  • Klärung: wie soll die Öffentlichkeit informiert werden; z.B. Presse, Aushang im Ortsamt, Flyer
  • jeder Antragsteller kann die Datei aus dem Internet beschreiben
  • mit jedem Haushaltsjahr entscheidet die Bürgerschaft über das Budget neu (der Haushaltssituation angepasst); Freigabe der Gelder erst nach Haushaltsbestätigung

 

Erläuterungen zum Antragsverfahren mittels Beamer:

  • 4 Organigramme werden erläutert1.  Antragsverfahren des OBR

2.  Verfahrensablauf der Verwaltung

3.  Antragsverfahren für Vereine, Verbände und Dritte

4.  Empfehlungen an die OBR, grundsätzliche Verständigung des OBR zur Verwendung des Budgets

 Diese Organigramme erhalten die OBR-Mitglieder mit der Niederschrift.

  • das Budget setzt sich wie folgt zusammen: 3000,00 Euro + 0,50 Euro pro Einwohner im Ortsbeiratsbereich (Stichtag: 30.06. des Vorjahres); für Dierkow-Ost/West: 4.200,- €
  • aus dem Gesamtbudget kann der Ortsbeirat bis zu 500,00 Euro eigenverantwortlich verwenden, z.B. Blumenstrauß, Präsent...
  • Ortsbeiratsmitglieder können damit nicht geehrt bzw. beglückwünscht werden
  • die Kleinsummenauszahlung erfolgt unter Vorlage der Nachweise z.B. Quittung im Ortsamt
  • eine Verwendung und Weiterbearbeitung der Gelder erfolgt erst nach Beratung und Abstimmung im Ortsbeirat
  • die Haushaltsstelle ist im Stadtamt, Sachgebiet Verwaltung/Haushalt/Fundwesen verantwortlich: Martin Hartmann, Tel.: 0381 3813103, martin.hartmann@rostock.de
  • Herr Hartmann prüft und erteilt den Zuwendungsbescheid = rechtliche Wirkung

 

Diskussionspunkte im OBR:

  • Budget für Schulprojekte, JeKi e.V., Osterfeuer,...
  • mit den angrenzenden OBR diskutieren z.B. für die Verwendung eines Teils des Budgets für das Mühlenfest

 

Herr Westphal: Der OBR muss heute zumindest beschließen, wieviel der möglichen 500,00 Euro eigenverantwortlich in Anspruch genommen werden. Diese festgelegte Summe kann mittels Beschluss im OBR jeder Zeit geändert werden.

Der OBR muss auch festlegen, wer in Vertretung des Vorsitzenden Empfänger des Geldes (Auszahlung im Ortsamt) bzw. der Zuwendung sein wird.

Der OBR sollte einen Termin vereinbaren, um sich tiefgreifend Gedanken zu machen, wie das Budget verwendet wird und den Ablauf absprechen.

 

 

Diskussion und Meinungsfindung im Ortsbeirat

Vorschlag: Verfügunsberechtigt ist der Vorsitzende des OBR sowie der 1. und 2. Stellvertreter des OBR

 

Herr Bolzmann findet einen Absprachetermin für alle OBR-Mitglieder noch vor der nächsten OBR-Sitzung, zur Vorgehensweise und Verwendung des Budgets und macht den Vorschlag, 250,00 Euro r einzelne Maßnahmen aus dem Ortsbeiratsbugets vorerst in Anspruch zu nehmen.

 

Herr Sass bringt den Vorschlag von Herrn Bolzmann 250,00 €r kleine Einzelmaßnahmen und die Verfügungsberechtigung zum Empfang der Gelder im Ortsamt gegen Vorlage der Quittung/Verwendungsnachweis im Ortsbeirat zur Abstimmung:

 

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Beschluss:

Der Ortsbeirat beschließt die Summe von 250,00 Euro für kleine Einzelmaßnahmen aus dem gesamten OBR-Budget und den Vorsitzenden sowie den 1. und den 2. Stellvertreter des OBR zu den Verfügungsberechtigen festzulegen.

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt