13.11.2018 - 4.1.2 Keine sachgrundlos befristeten Stellen für die ...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Frau Peter bringt den Antrag ein.

Frau Dr. Bachmann erwidert und erläutert ihren Änderungsantrag.

Herr Dr. Zierau erläutert die Stellungnahme der Verwaltung.

 

Der Ausschuss arbeitet heraus, dass es keine sachgrundlos befristete Stellen" im Stellenplan gibt und diese daher auch nicht entfristet werden können. Allerdings könnten sowohl befristete als auch unbefristete Stellen befristet ausgeschrieben werden, mit und ohne Sachgrund.

Weiterhin wird klargestellt, dass die Intention der Antragsteller darin besteht, künftig keine

Befristungen ohne Sachgrund mehr vornehmen zu wollen.

 

Dr. Zierau verweist auf den geringen Anteil derartiger Befristungen, die insbesondere in

Sondersituationen wie z.B. den Mehrbedarf im Flüchtlingsbereich genutzt wurden. Das Instrument der sachgrundlosen Befristung werde nur angewandt, wenn die Verwaltung keinen rechtssicheren Befristungsgrund sieht und in so einem Fall auf die Besetzung der Stelle ganz verzichtet werden müsste. Es betreffe ca. 1,5 % der Beschäftigten, die Zahl sei rückläufig.

 

Nach einer längeren Debatte fasst die Vorsitzende des Ausschusses die Ergebnisse in einem

Änderungsantrag zusammen und stellt diesen zur Abstimmung:

 

Dr. Neßelmann verlässt den Ausschuss um 17:45 Uhr.

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Stellen künftig nicht mehr ohne Sachgrund

auszuschreiben. Ausnahmen bedürfen des Einvernehmens mit dem zuständigen Personalrat und ab Vergütungsgruppe E/A 13 mit dem Personalausschuss der Bürgerschaft.

 

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Abstimmung:                     Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

   x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

   x

 

Die Vorsitzende sichert die umgehende Erstellung des Änderungsantrags -03 in das KSD zu.

Zur Abstimmung über den Änderungsantrag 2018/AN/4045-01 (ÄA) kommt es nicht.