22.11.2018 - 4.2 Vertrag über die Herstellung der öffentlichen E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Wilke, Leiterin der Abteilung Bauverwaltung und Wohnungswesen im Bauamt, erläutert, dass es bei vorliegendem Vertrag nur um die Wahrnehmung der Aufgaben durch den Erschließungsträger ginge. Mit der frühzeitigen Bindung trage dieser entsprechend das Risiko, dass mit dem Bebaungsplan noch Anpassungen für die Herstellung der öffentlichen Anlagen vorgenommen werden.

 

Auf Nachfrage bestätigt Frau Wilke, dass die Festsetzung von Bushaltestellen oder Wendeschleifen mit dem B-Plan erfolge. Dieser sei dann mit der Ausführungsplanung für den Erschließungsträger bindend.

 

Herr Siems stellt den Geschäftsordnungsantrag zur Vertagung der Beschlussvorlage und Verweisung dieser in den Ortsbeirat KTV. Der Antrag wird mit einer Dafürstimme, acht Gegenstimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungs- und Grünanlagen für das Vorhaben „Wohnen am Werftdreieck“ (Anlage) abzuschließen.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage