14.11.2018 - 8.2.3 Dr. Dr. Malte Philipp (für die Fraktion UFR...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Beschlussvorschlag:

 

Punkt 1 wird wie folgt ersetzt:

 

Grundstücke im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt, ob bebaut oder unbebaut, werden künftig nach Abwägung vorrangig im Erbbaurecht vergeben.

 

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Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2018/AN/4078-06 (ÄA) (s. TOP 8.2.5)

entfällt die Abstimmung zum Änderungsantrag Nr. 2018/AN/4078-04 (ÄA).