14.11.2018 - 8.2 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/G...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Nach einigen Wortmeldungen nimmt der Oberbürgermeister mit Bezug auf zum Beispiel künftige Gewerbeansiedlungen ablehnend zur Angelegenheit Stellung.

 

Herr Peters kündigt an, dass er nach Schluss der Rednerinnenliste einen Geschäftsordnungs­antrag auf Überweisung des Antrages in die zuständigen Ausschüsse stellen wird.

 


Nach Abschluss einer umfangreichen Diskussion lässt der Präsident über den Geschäfts­ordnungsantrag von Herrn Peters auf Überweisung des Antrages Nr. 2018/AN/4078 in den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung, den Bau- und Planungsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus und den Finanzausschuss abstimmen.
 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag: Abgelehnt

 

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:
 

1. Nr. 2018/AN/4078-06A),3. Nr. 2018/AN/4078-04A),

2. Nr. 2018/AN/4078-01A),4. Nr. 2018/AN/4078-05A).

 

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

1. Grundstücke im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, ob bebaut oder unbebaut, werden im Falle ihrer Verwertung künftig nicht mehr veräert, sondern in Erbbaurecht vergeben.

 

2. Die Vergabe von Erbbaurechten erfolgt mittels Ausschreibung.
 

3. r die Erteilung des Erbbaurechtszuschlags ist nicht allein die Höhe des Gebotes ausschlaggebend. Ebenso sollen die vorgesehene Nutzung bzw. Bebauung sowie der Bieter selbst Berücksichtigung finden.
 

4. Auf die grundsätzliche Verpflichtung zur Vergabe eines Erbbaurechtes anstelle eines Verkaufes sowie zur Ausschreibung des Erbbaurechtes kann nur in begründeten Ausnahmefällen durch Beschluss des Hauptausschusses verzichtet werden.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2018/AN/4078-06 A) (s. TOP 8.2.5)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2018/AN/4078:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

1. Grundstücke im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden im Falle ihrer Verwertung, soweit rechtlich zulässig, ab 2020 nicht mehr veräert, sondern in Erbbaurecht vergeben.
 

2. Die Vergabe von Erbbaurechten erfolgt mittels Konzeptausschreibung.

Ausnahmen sind mit Beschluss des Hauptausschusses zulässig.

 

3. Der Erbbauzins ist vertraglich so zu gestalten, dass der Erbbauberechtigte finanziell nicht schlechter gestellt wird als ein etwaiger Grundstückskäufer.
Dabei ist der Erbbauzins nach Art der Nutzung des Grundstückes so zu staffeln, dass Anreize für zusätzliche Wohnbebauung geschaffen werden
(z. B. 1,5 % für Wohnbebauung und 2,5 % für Gewerbeflächen).

 

4. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Vergabe eines Erbbaurechtes anstelle eines Verkaufes werden grundsätzlich erteilt, wenn es sich um Arrondierungsflächen zu bestehendem Grundstückseigentum, Vorgartengrundstücke oder Grundstückstausch handelt.

Weitere begründete Ausnahmen sind mit Beschluss des Hauptausschusses zulässig.

 

5. Das Verfahren wird von einem laufenden Monitoring begleitet.
Nach 5 Jahren ist das Monitoring in Form einer Informationsvorlage auszuwerten.

 

Reduzieren

Realisierung:

 

Laufende Beschlusserfüllung.