20.11.2018 - 6 Vorstellungen der Planung zur Einführung des Be...

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Wortprotokoll

Herr Cornelius geht in seiner kurzen Einleitung darauf ein, dass die Vorbereitungen zur Einführung des Bewohnerparkens im Thünenviertel viele Jahre gedauert haben und nun in die Endphase gehen sollen.

Er bittet die Planer, den Stand vorzustellen.

Frau Beust vom Büro VEA-Plan, welches vom Amt für Verkehrsanlagen damit beauftragt
wurde, die Pläne zu erstellen, erläutert diese an Hand der einzelnen Straßen.

Es soll Straßen geben, in denen nur die Bewohner parken dürfen.

Weiterhin soll es Straßengeben, in denen Bewirtschaftet wird (Parkscheinautomat) und das Parken für die Bewohner kostenfrei bleibt.

Dethardingstraße --> Parken nur für Bewohner (41 PP)

Dornblüthstraße --> einseitiges Parken für Bewohner (bisher 30 PP / neu 24 PP)

Wiggersstraße--> einseitiges Parken für Bewohner; teilw. auf dem Gehweg (13 PP)

Rembrandtstraße--> rechte Seite (R.Heyd.Str.)mit Parkschein / Bewohnern frei (37 PP)

Strempelstraße--> rechte Seite (R.Deth.Str.) mit Parkschein / Bewohner frei (31 PP)

Linke Seite R.Deth.Str.) nur mit Parkschein (70 PP)

Virchowstraße--> einseitiges Parken / soll Einbahnstraße werden (+3(Zeitl. begrenzt) auf 18 PP)

Thünenstraße--> linke Seite R.Deth.Str.) nur für Bewohner (20 PP), ab Virchowstr. 
     Rechts mit   
      Parkschein (15 PP)

Eichendorfstraße--> nur noch eine Seite Parken (64 -->39 PP)

 

Diskussion:

  • Die geplante Einführung der Einbahnstraßenregelung wird sehr kritisch diskutiert.
    Diese Frage sollte noch einmal separat und ausführlich diskutiert werden.
  • Wurden die zahlreichen Abstimmungen mit der Verwaltung bei dieser Planung

berücksichtigt? Nein!

  • Die Anwohner können in diesem kleinen Gebiet Rücksicht nehmen, so dass weiterhin in beide Richtungen gefahren werden kann. Es ist ein Bewohnerparkgebiet mit 30 Km/h Höchstgeschwindigkeit.
  • Die Bedürfnisse der Bewohner sollten im Vordergrund stehen.
  • Eine rechtskonforme Planung muss die Durchfahrtsbreiten und Straßenquerschnitte
    berücksichtigen
  • Bei ca. 800 zugelassenen Fahrzeugen würden nun allein in der Eichendorfstr. noch weitere 39 PP entfallen.
  • Stimmt das Verhältnis zwischen Zulassungen und verfügbaren Stellflächen noch?
  • Sind private Stellflächen berücksichtig? --> Nein
  • Der OBR hat sich der Aufgabe angenommen, das von den Bewohnern als Hauptproblem im Hansaviertel bezeichnete für die Bewohner zu lösen.
  • Gibt es die Möglichkeit, nur an den Zufahrten das Bewohnerparkgebiet auszuschildern und alles andere so zu belassen? --> Nein
  • Bei einer Einführung unter diesen Bedingungen würde man das Risiko eingehen, dass man auch mit weniger PP im Gebiet auskommen würde weil die Tagesparker entfallen würden.

 

Vorschlag Herr Cornelius:

  • Abbruch der Diskussion an dieser Stelle
  • Mit Abstand die Planungen bewerten
  • Die Verwaltung sollte prüfen, ob nicht doch auf dem Seitenstreifen in der Thünenstraße Stellflächen geschaffen werden könnten.
  • Nach Vorstellung dieser Planung muss die Einführung des Bewohnerparkens mit dem Verlust von 30 Stellplätzen „erkauft werden“. Das ist den Bewohnern nicht zu vermitteln. Gleichzeitig schreitet die Verdrängung der Bewohner durch den immensen Stellplatzbedarf des Klinikbetriebes in die kostenlosen Parkplätze weiter voran (4500 Mitarbeiter, Patienten, Besucher, Studenten).

 

Herr Loba sagt zu, mit dem Amt für Stadtgrün abzustimmen, ob in der Thünenstraße am Rand der Rasenfläche Stellflächen eingeordnet werden können.

 

Es wird vereinbart, dass sich das Amt für Verkehrsanlagen noch einmal im Januar 2019 mit dem Ortsbeirat zu einer Vorabstimmung trifft.