06.11.2018 - 4.1 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 06.11.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt:
1.Grundstücke im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, ob bebaut oder unbebaut, werden im Falle ihrer Verwertung künftig nicht mehr veräußert, sondern in Erbbaurecht vergeben.
2.Die Vergabe von Erbbaurechten erfolgt mittels Ausschreibung.
3.Für die Erteilung des Erbbaurechtszuschlags ist nicht allein die Höhe des Gebotes ausschlaggebend. Ebenso sollen die vorgesehene Nutzung bzw. Bebauung sowie der Bieter selbst Berücksichtigung finden.
4. Auf die grundsätzliche Verpflichtung zur Vergabe eines Erbbaurechtes anstelle
eines Verkaufes sowie zur Ausschreibung des Erbbaurechtes kann nur in
begründeten Ausnahmefällen durch Beschluss des Hauptausschusses verzichtet
werden.