20.11.2018 - 11 Bericht der Ortsamtsleiterin über wichtige Ange...

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Wortprotokoll

Frau Teubel

 

Im Zusammenhang mit dem Hinweis zu fehlenden Abfallbehältern in der letzten Ortsbeiratssitzung, bat der Ortsbeirat um Auskunft, wie viele Abfallbehälter in Groß Klein aufgestellt sind. Das Amt für Umweltschutz teilt mit, das durch das Amt insgesamt 2074 Papierkörbe und 35 Hundetoiletten sowie 22 Beutelspender für die Entsorgung von Hundekot bewirtschaftet werden. In Groß Klein wurden von dieser Gesamtanzahl 110 Papierkörbe und 2 Hundetoiletten aufgestellt. Die Behälteranzahl umfasst alle Standorte im öffentlichen Verkehrsraum und in öffentlichen Grünbereichen. Die Entleerungshäufigkeiten richten sich nach Verkehrswichtigkeit und Frequentierung. Die Behälter werden 1 bis 2 x wöchentlich geleert. Die Entsorgung des Hundekots liegt in der Eigenverantwortlichkeit des Hundebesitzers und kann nicht auf eine kommunale Angebotsvielfalt reduziert werden. Die Aufstellung von 35 Hundetoiletten und 22 Beutelspendern ist eine Serviceleistung der Hansestadt Rostock als unterstützende Maßnahme zur Beseitigung und Entsorgung von Hundekot. Diese Systeme werden einmal wöchentlich mit 100 tüten aufgefüllt und entsorgt. Ein weiterer Ausbau dieser Infrastruktur ist nicht geplant. In der Hansestadt Rostock ist Hundekot als Abfall deklariert und kann verpackt in den bereitgestellten öffentlichen Papierkörben oder in der Hausmülltonne mühelos und hygienisch entsorgt werden. Neben den durch die Hansestadt Rostock bereitgestellten Abfalltüten können auch andere Behältnisse, wie zum Beispiel Mehrzwecktüten aus dem Handel, für die Hundekotbeseitigung verwendet werden.

Zur Information möchte ich mitteilen, dass der Online-Dialog zum Leitfaden für die Bürgerbeteiligung gestartet ist. Alle Rostockerinnen und Rostocker haben im Rahmen eines Online-Dialoges unter der Internetadresse www.leitfaden-rostock.de noch bis zum 4. Dezember 2018 die Möglichkeit, ihre Meinungen und Vorschläge in den Textentwurf für eine Satzung und einen Leitfaden für Bürgerbeteiligung einzubringen und so den Leitfaden aktiv mitzugestalten. Im Frühjahr 2019 sollen die Dokumente von der Bürgerschaft beraten und verabschiedet werden. Verbindlichkeit, Transparenz und Frühzeitigkeit sind einige der Grundsätze, die dabei festgelegt werden sollen. Seit einem halben Jahr entwickelt deshalb eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Zivilgesellschaft und Verwaltung einen Entwurf für einen Leitfaden für Bürgerbeteiligung. Zusätzlich fanden bereits zwei Bürgerforen statt, in denen am konkreten Inhalt des Leitfadens mitgearbeitet werden konnte. Einige wichtige Punkte sind derzeit noch offen. So muss eine passende Wortbezeichnung für den Leitfaden gefunden und geklärt werden, wer entscheiden soll, ob eine Beteiligung durchgeführt wird.

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