10.10.2018 - 7.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

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Wortprotokoll

Frau Heimhardt informiert, dass der Bau- und Planungsausschuss dem Bauantrag einstimmig zugestimmt hat. Die Stellungnahme des Amtes für Stadtgrün liegt noch nicht vor.

 

Frau Griese, als Vertreterin des Bauherrn, erklärt dass die Veräerung an ein Berliner Unternehmen erfolgt ist. Es sollen Mietwohnungen entstehen.

 

Herr Klein erläutert das Vorhaben::

-         Überblick über Lage und Umgebung

-         es handelt sich um eine Blockrandschließung

-         in der Frontansicht werden die alten Grundstücke und die Parzellierung gestalterisch aufgegriffen, im Hintergrund aber nur ein Baukörper

-         im Erdgeschoss Gewerbeeinheiten, in Obergeschossen 58 Wohnungen

-         Analyse über Beschattung/Besonnung der umliegenden Häuser ist erfolgt

-         henmaße (18m) entsprechen den umliegenden Häusern

-         Schaffung von mehr Stellplätzen als erforderlich

-         Anschluss zum Laden für E-Autos ist vorgesehen

-         Befreiung von Mindestgröße des zu schaffenden Spielplatzes in Abstimmung mit dem Grünamt

Der OBR kritisiert, dass dieser Hinweis in der Beschlussvorlage fehlt.

Vor diesem Hintergrund sollte der OBR einen Antrag zur Veränderung der Spielplatzsatzung für Kinder unter 6 Jahren erarbeiten, der eine Ablösezahlung für nicht gebaute Spielplätze“hnlich wie für Ablöse Pkw-Stellplätze) vorsieht.
 

-         Spielplatz befindet sich im Innenhof, somit nicht öffentlich zugänglich

-         Erhalt der historischen Kellergewölbe als Fledermausquartier, Schaffung von Zugangskanälen an der Außenseite

-         unterschiedliche Fassadenmaterialen, Details aber noch nicht bekannt --> Beteiligung der Öffentlichkeit ist geplant, auch erneute Vorstellung im Ortsbeirat ist möglich

 

Nachfragen:

  1. Parksituation für Baustellenfahrzeuge

-         mit Einschränkungen nach Baubeginn ist zu rechnen

-         nach Fertigstellung Tiefgarage wird diese durch Baufirmen genutzt, um Entlastung zu bringen

  1. Beachtung Bausubstanz „Kranstöver“

-         in Ausführungsplanungen berücksichtigt

-         erschütterungsarme Bohrungen, Überwachung durch Gutachter für Statik

-         zwischen Neubau und „Kranstöver“ wird eine Zwischenwand errichtet

  1. Berechnung der Stellplätze

-         laut Stellplatzsatzung

-         Zusammensetzung/Berechnung wird dort genau angegeben

  1. Beginn und Dauer der Baumaßnahme

-         Baubeginn sofort mit Erteilung der Baugenehmigung

-         Bauzeit soll ca. 2 Jahre betragen

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Anlagen zur Vorlage