29.08.2018 - 8 Verschiedenes

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Wortprotokoll

 

Auf Frage von Frau Schröder nach den Möglichkeiten der Nutzung der Krankenversichertenkarte erläutern der Verwaltungsdirektor, der Chefarzt Prof. Ludwig die beschränkten Einsatzmöglichkeiten der Versichertenkarte, das Scheitern des Projektes ihrer bundesweiten Einführung und die Beschränkungen, die sich aus den datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, ergeben. Die Unterzeichnung von Einverständniserklärungen durch Patientinnen und Patienten wird deshalb auch weiterhin erforderlich sein.