05.09.2018 - 10.12 Beschluss über die Aufstellung und die öffentli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Präsident informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt und auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen wurde.

 

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Beschluss:

 

1. Für einen Bereich westlich der Bleicherstraße in Rostock-Stadtmitte ist der Bebauungsplan Nr. 11.W.159 „Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum ersten Mal zu ändern.

 

Das Plangebiet wird begrenzt:
 

- im Norden:durch das Grundstück Bleicherstraße 34/34a,

- im Osten:durch die Bleicherstraße,

- im Süden:durch die Straße „Beim Elektrizitätswerk“,

- im Westen:durch einen Fußweg östlich des Pflegeheims Wutschke.

 

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Die Änderung ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufzustellen.

 

3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.W.159 „Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beide Anlage 2, und der Entwurf der Begründung dazu, Anlage 3, werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Anlagen:
1. Lageplan Geltungsbereich,

2. Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B),

3. Entwurf der Begründung,
 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

45

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage