05.09.2018 - 10.10 Beschluss über die Auslegung des Bebauungsplans...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Präsident informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt und auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen wurde.

 

 

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Beschluss:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 08.SN.185 „Vorgärten im Thünenviertel und im Tweelviertel“ im Stadtteil Hansaviertel, begrenzt:

 

- im Nordosten:durch die Dethardingstraße bis zur Parkstraße,

- im Osten: durch die Bahntrasse Rostock Warnemünde,

- im Süden:durch die Bahntrasse Rostock Wismar,

- im Westen:durch die Parkstraße und die Ernst-Heydemann-Straße,

- im Nordwesten: durch die Rembrandtstraße,

 

bestehend aus den textlichen Festsetzungen und dem zugehörigen Lageplan (Anlage 1)
sowie der Entwurf der Begründung (Anlage 2) dazu werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Anlagen:
1. Entwurf textliche Festsetzungen des Bebauungsplans mit Lageplan,
2. Entwurf der Begründung,
3. Geltungsbereich

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

40

Dagegen:

  3

Enthaltungen:

  1

 

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Anlagen zur Vorlage