28.08.2018 - 5.1.3 Beschluss über die Auslegung des Bebauungsplans...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller und Herr Maronde beantworten Fragen der Ausschussmitglieder u.a. zum Bestandsschutz und erläutern, warum zum Erhalt der Vorgärten als prägnantes städtebauliches Element die Erstellung eines Bebauungsplanes gewählt wurde.

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Beschluss:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 08.SN.185 „Vorgärten im Thünenviertel und im Tweelviertel“ im Stadtteil Hansaviertel, begrenzt:

 

im Nordosten:durch die Dethardingstraße bis zur Parkstraße,

im Osten:durch die Bahntrasse Rostock - Warnemünde

im Süden:durch die Bahntrasse Rostock - Wismar

im Westen:durch die Parkstraße und die Ernst-Heydemann-Straße,

im Nordwesten: durch die Rembrandtstraße,

 

bestehend aus den textlichen Festsetzungen und dem zugehörigen Lageplan (Anlage 1) sowie der Entwurf der Begründung (Anlage 2) dazu werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage