23.08.2018 - 4.4 Genehmigung außerplanmäßiger Aufwendungen/Ausza...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Hecht, Leiterin des Eigenbetriebs Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung (KOE), führt aus, dass es zwei Möglichkeiten gäbe. Zum einen können die Mittel an die Vereine ausgegeben werden oder zum anderen sei auch der KOE grundsätzlich in der Lage diese Flächen instand zu setzen. Sofern es sich hier um eine dringliche Angelegenheit handele, könne diese Sportanlage zügig an den KOE übertragen werden.

 

Herr Meyer, Leiter des Amtes für Schule und Sport, erläutert das Zustandekommen der Beschlussvorlage. Diese sei Ergebnis eines mehrheitlich beschlossenen Antrags der Bürgerschaft. Für den Fall einer späteren Rückübertragung der Sportanlagen in kommunales  Eigentum wird die HRO vertragliche Vereinbarungen treffen, dass geleistete Instandhaltungsmaßnahmen und Werterhöhungen bei einer Immobilienübertragung zu verrechnen sind. Eine "Doppelzahlung" bei späterem Vermögenserwerb soll ausgeschlossen werden.

 

Herr Dr. Müller-von Wrycz Rekowski ergänzt, dass es sich bei der Rückübertragung von Immobilien in das Eigentum der HRO um einen äußerst komplexen Geschäftsvorgang handele. Hierfür seien viele wirtschaftliche und steuerrechtliche Fragestellungen zu untersuchen. Insofern sei eine schnelle, vorgezogene Übertragung nicht empfehlenswert. Zudem sei das Verfahren nunmehr mit den Vereinen abstimmt worden und solle auch im Sinne des aufgebauten Vertrauensverhältnisses so wie geplant umgesetzt werden.

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt in 2018 für die Sanierung der vier Kunstrasenplätze auf der Sportanlage Damerower Weg - Zahlung eines Instandhaltungskostenzuschusses.

 

Die Mehrauszahlungen in Höhe von 675.000 EUR im Produkt 42102 Sportförderung, Konto 54190033/74190033 - Zuschüsse an Vereine und Verbände - Instandhaltungskosten werden gedeckt durch Mehreinzahlungen im Produkt 61103 Allgemeine Finanzdienstleistungen- Konto 41320700/61320700 Sonstige Allgemeine Zuweisungen vom Land-Ausgleich Soziallasten-§ 7 (6) Satz 7 FAG- MV im Zusammenhang mit flüchtlingsbedingten Mehrkosten in Höhe von 475.000 EUR und Produkt 42402 Sportstätten und Bäder- Konto 44290020/64290020 Kostenerstattungen/Kostenumlagen von Sonstigen-Betriebskostenerstattung Vorjahre in Höhe von 200.000 EUR.

 

 

Reduzieren

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt