23.08.2018 - 5.3 Diskussion des geplanten Förderprogramms "Kultu...

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Wortprotokoll

 

Herr Werner stellt den Entwurf der Ausschreibung des Förderprogramms zur Diskussion und hrt aus, dass eine eigene Förderrichtlinie für das Förderprogramm nicht nötig sei. Die allgemeine Kulturförderrichtlinie sei auch hier die Grundlage der Förderung.

 

Frau Kranig regt eine Präzisierung der Ausschreibungskriterien an und unterbreitet entsprechende Vorschläge.

 

Herr Teske empfiehlt, dass die abschließende Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Einvernehmen mit dem Kulturausschuss getroffen wird.

 

Ausschussmitglieder und Verwaltung verständigen sich auf den nachfolgenden  Ausschreibungstext und die Zusammensetzung der Jury, als Grundlage für die weitere Diskussion:

 

Ausschreibung rderprogramm „Kultur innovativ“
 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock fördert mit „Kultur innovativ“

-          genre- oder spartenübergreifende Kunst- und Kulturprojekte, die sich von herkömmlichen Strukturen lösen, eine Öffnung von Institutionen bewirken oder neue Kooperationsformen eingehen

und/oder

-          Kunst- und Kulturprojekte, die eine impulsgebende Wirkung hinsichtlich der Förderung gesellschaftlicher, kultureller und künstlerischer Diversität besitzen und somit zur Entwicklung des Kulturstandortes Rostock beitragen

und/oder

-          Projekte, die innovative oder experimentelle Ansätze und Methoden verfolgen oder neue Formate und Kunstformen gestalten.

Das Programm richtet sich insbesondere auch an Antragstellerinnen und Antragsteller, die bisher keine Kulturförderung erhielten. Eine mehrjährige Förderung der Projekte soll nicht erfolgen.

r das Förderprogramm „Kultur innovativ“ stellt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Jahr 2019 EUR 100.000,- zur Verfügung.


Antragsverfahren:

Antragsberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person, die ihren Wohnsitz oder Sitz in Rostock hat oder ihr Vorhaben dort realisieren will. Die Förderung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Förderung erfolgt gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Anträge für das Förderjahr 2019 sind bis 30.11.2018 zu richten an:

 

Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen

Hinter dem Rathaus 5

18055 Rostock


Bewilligungsverfahren:

Die eingereichten Anträge werden einer Jury vorgelegt. Der Jury gehören Vertreterinnen und Vertreter aus Kunst und Kultur, Wirtschaft und Politik an. Die Jury gibt Empfehlungen darüber ab, wer in welcher Höhe gefördert werden soll. Die abschließende Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft die Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Einvernehmen mit dem Kulturausschuss. Die Fördermittel stehen mit Beginn des Jahres 2019 zur Ausreichung bereit.
 

Zusammensetzung der Jury

- Vertreter/in der Universität
- Vertreter/in der HMT
- Vertreter/in von Rostock Business
- 2 Mitglieder des Kulturausschusses
- Vertreter/in der AG Freie Träger
- Vertreter/in des Amtes für Kultur, Denkmalpflege und Museen

 

Herr Werner wird mit den o. g. Institutionen Kontakt hinsichtlich der Besetzung der Jury aufnehmen.