05.07.2018 - 4.1 Voranfrage: Neubau des Institutes für Sportwiss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Do., 05.07.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jens Rott, Betrieb für Bau-und Liegenschaften MV
Herr Rott erläutert die Bauvoranfrage zum Neubau des Institutes für Sportwissenschaften der Uni Rostock Am Waldessaum 23a.
Aufgrund des Umbaus des Campus Ulmenstraße muss ein neuer Standort für den Bereich Sportwissenschaften geplant werden.
Zukünftig wird in dem Bereich der Sportwissenschaften Ulmenstraße die Juristische Fakultät und eine Bibliothek errichtet.
Auf dem Gelände Am Waldessaum sind geplant:
-> ein Hörsaal mit ca 100m² Nutzfläche
->Sporthalle mit Sozialbereich ca. 780m² Nutzfläche
->Büros mit insgesamt ca. 540m² Nutzfläche
->Labore mit insgesamt ca.500m² Nutzfläche
->3 Sportplätze
Der Neubau wird parallel zur Straße „Rennbahnallee“ angeordnet und 2 geschossig sein mit dem größtmöglichen Abstand zur vorhandenen Wohnbebauung.
Vorgesehen sind laut Stellplatzordnung 20 Stellflächen für PKW.
Die Erschließung für Parkplätze und Lieferverkehr erfolgt über die Straße Am Waldessaum-
möglichst mit Zulassung von Gegenverkehr im vorderen Bereich der derzeitigen Einbahnstraße.
Eine Zufahrt über die Rennbahnallee wurde von der Verkehrsbehörde abgelehnt.
Die Anordnung notwendiger Stellplätze und Fahrradstellplätze erfolgt östlich des Gebäudes.
Diskussion des OBR und der Anwohner:
Herr Külper und Anwohner sprechen den zunehmenden Schleichverkehr durch die Gartenstadt an.
Die Zufahrt zum Grundstück Sportwissenschaften sollte als direkte Zufahrt von der Straße
Trotzenburger Weg/Rennbahnallee geplant und gestaltet werden. Dieses würde zu einer geringeren Belästigung der Anwohner der Straße Am Waldessaum führen.
Sollte die Zufahrt aus rechtlicher oder verkehrsorganisatorischer Sicht nur von der Straße
Am Waldesaum geführt werden können, ist die Einbahnstraßenregelung erst hinter der Grundstückszufahrt in Kraft zu setzen. Zwischen der Grundstückszufahrt und der Kreuzung
Trotzenburger Weg/ Rennbahnallee ist der Fahrzeugverkehr dann in beide Richtungen festzulegen.
Eventuell könnte eine Aufpflasterung im vorderen Bereich Am Waldessaum verkehrsberuhigend wirken.
Die Anzahl von 20 Stellplätzen wird als zu gering eingeschätzt.
Wie wird die Be- und Entlüftung auf dem Gebäude geregelt, ohne dass eine Belästigung für die Anwohner entsteht.
Der OBR erwartet, dass der zukünftige Bauantrag dem Ortsbeirat zur Kenntnisnahme und Stellungnahme vorgelegt wird.
Herr Rott
Herr Rott fordert den OBR auf, eine Stellungnahme mit den Forderungen kurzfristig für den
Betrieb für Bau-und Liegenschaften MV zu erarbeiten, um eventuell zusätzliche Kosten rechtzeitig einzuplanen. Der FNP sieht vor, dass die 3 Sportplätze im hinteren Bereich angeordnet werden müssen.
Bei der Be- und Entlüftungsanlage handelt es sich um eine geräuscharme Anlage, die nachts ausgestellt wird.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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338,7 kB
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