12.06.2018 - 5.1 Frühzeitige Bürgerbeteiligung für den B-Plan "H...

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Wortprotokoll

Herr Maronde vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft stellt gemeinsam mit Frau Metz (Firma Krieger) und Frau Dollas (Firma LOGOS Ingenieur- und Planungsgesellschaft mbH) das Vorhaben „ Handels- und Gewerbepark Schutow“ Teilbereich „ Sondergebiet Möbel“ vor.

 

Nach einem Gutachten zur Verträglichkeit weiterer Möbelgeschäfte ergab sich in der Kernaussage ein Potenzial für ca. 40.000 m² Verkaufsfläche, sodass nun die Firma Krieger auf dem Areal den Bau zweier Möbelgeschäfte beabsichtigt.

 

Das Vorhaben beinhaltet zum einen die Errichtung des Möbelhauses Höffner mit einer Verkaufsfläche von ca. 33.000 m² und einem Sconto mit einer Verkaufsfläche von ca. 7.000, verteilt auf zwei Häuser.

 

Um das Vorhaben umsetzen zu können, werden naturschutzfachliche, verkehrliche und immissionsschutzrechtliche Untersuchungen erfolgen.

 

Die ausführlichen Präsentationen befinden sich im Anhang der Niederschrift.

 

 

Der Standort soll über die Messestraße erschlossen werden, wobei die Möglichkeit einer zusätzlichen Anbindung an die B 105, durch Nutzung einer bestehenden ausgebauten Grundstückszufahrt, zu prüfen bleibt. Derzeit kann über den Ausbau der Zufahrt, zu der Frage, wie viele Spuren aus Richtung Ostseepark zu den Märkten führen werden, keine konkrete Aussage getätigt werden. Die zuständigen Fachämter sind sich des erhöhten Verkehrsaufkommens bewusst und im Ergebnis ist zu sagen, dass hier bauliche Veränderungen geschaffen werden müssen. Die Zuwegung über die Messestraße wird als Bauträger die Hanse- und Universitätsstadt Rostock übernehmen.

 

Frau Dollas stellt das Gutachten zur Verkehrstechnischen Untersuchung vor.

Es wurden die Verkehrsentwicklung und die Verkehrsverteilung am Untersuchungsgebiet anhand von 4 Knotenpunkten untersucht.

 

Die ausführliche Darstellung befindet sich im Anhang der Niederschrift.

 

 

Fragen der OBR- Mitglieder und Bürger zum Vorhaben

 

-         Herr Schmidt: Was passiert mit dem Bereich der unter Wasser steht.

Antwort: Hierzu erfolgt ein Gutachten, welches bereits beantragt wurde. Das Ministerium wurde mit eingebunden. Die Entwässerung könnte ähnlich wie es bei Ikea gelöst ist, Richtung Süden erfolgen.

 

-         Frau Schlage: Gibt es für die 80% die versiegelt werden sollen, Ausgleichflächen?

Antwort: Maßnahmen werden erfolgen. Flächen müssen geprüft werden.

 

-         Herr Nehls: Die RSAG wollte in dem Bereich das Streckennetz ausbauen. Wie ist das vereinbar?

Antwort: Die Flächen zum Streckennetzausbau werden freigehalten. Prüfungen laufen auch hier.

 

-         Frau Schlage: Warum werden nicht alte, unansehnliche Flächen wieder hergestellt anstatt neu zu bauen?

Antwort: Es handelt sich meist um Privatgrundstücke und somit besteht wenig Handlungsbefugnis.

 

-         Frage einer Bürgerin: Bis wann soll das Vorhaben fertig gestellt sein und werden die Straßenbaumaßnahmen gleichzeitig erfolgen?

Antwort: Ab 2020 soll mit dem Bau der Gebäude begonnen werden. Eine Fertigstellung wäre 2022 denkbar. Für den Straßenausbau ist das Gutachten abzuwarten. Vorher müssen wichtige Fragen geklärt werden. Somit kann derzeit zum Beginn des Straßenausbaus keine zeitliche Angabe gemacht werden.

 

-         Frage einer Bürgerin: Wo kann man das Umweltgutachten und Bedarfsgutachten einsehen.

Antwort: Hierzu wäre das Amt für Umweltschutz der richtige Ansprechpartner.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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