11.04.2018 - 9.1.61 Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1.61
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert Nov 12, 2021
- Datum:
- Mi., 11.04.2018
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Rostock richtet einen Fonds zur Förderung kultureller Innovationen ein.
Die Beschlussvorlage wird deshalb wie folgt geändert:
Der Produktergebnishaushalt 28100 im Teilergebnishaushalt 45 wird für das Haushaltsjahr 2019 um 100.000 Euro erhöht. Das Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes 2019 ist den Veränderungen anzupassen. Der Finanzhaushalt ist ebenfalls entsprechend anzupassen.
Der Haushaltsüberschuss des Jahres 2019 wird entsprechend um 100.000 Euro im Ergebnis- und Finanzhaushalt reduziert.
In den Folgejahren werden ebenfalls mindestens 100.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
Mit den zusätzlichen Geldern wird ab 2019 ein kultureller Innovationsfonds geschaffen.
Gefördert werden sollen damit künstlerische und kulturelle Projekte, die bisher noch keine Förderung der Kommune oder des Landes erhalten.
Über die Vergabe der Förderung entscheidet jährlich eine Jury aus Fachleuten unter Einbindung des Kulturausschusses.
Die Vergabekriterien werden vom Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen unter Einbeziehung des Kulturausschusses erarbeitet und durch diesen beschlossen.
Anschließend wird eine Vorlage zur entsprechenden Anpassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock durch das Kulturamt erarbeitet und der Bürgerschaft bis November 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Deckungsquelle:
Die Kosten werden gedeckt durch eine entsprechende Reduzierung der Personalaufwendungen. Die Besetzungsquote wurde in der Haushaltsplanung von bisher 93,4 % auf 96 % erhöht.