29.03.2018 - 5.4 Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätssta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 29.03.2018
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 2.11, Haus I
- Ort:
- St.-Georg-Str. 109, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende informiert über das Schreiben des Senators für Finanzen, Verwaltung und Ordnung an den Präsidenten der Bürgerschaft sowie die Fraktionsvorsitzenden zur weiteren Vorgehensweise bezüglich der gestellten Änderungsanträge zum Doppelhaushalt.
Herr Immig, Vorsitzender des Gesamtpersonalrates (GPR) der Stadtverwaltung, erläutert die kritische Sichtweise des GPR hinsichtlich der Senkung der Besetzungsquote als eingesetzte Deckungsquelle für einige Änderungsanträge. Es handele sich hierbei um ein Signal in die falsche Richtung für das Personal der Stadtverwaltung.
Herr Sens führt aus, dass diese Deckungsquelle angegeben worden sei, da solch eine hohe Quote realistisch nicht zu erreichen sei und die Personalausgaben daher eingesetzt werden können ohne tatsächlich auf Personal zu verzichten oder Stellen bewusst unbesetzt zu lassen.
Zur Besetzungsquote führt Frau Grape, stellvertretende Leiterin des Finanzverwaltungsamtes, aus, dass eine Erhöhung zwar angestrebt werde, diese jedoch im Haushaltsplanentwurf noch nicht ausfinanziert sei.
Die Verwaltung wird gebeten im Nachgang der Sitzung eine Aussage des Hauptamtes einzuholen, welche Besetzungsquote für die Kalkulation der Personalausgaben im Doppelhaushalt tatsächlich zugrunde gelegt worden sei.
Der Vorsitzende lässt die vorliegenden Änderungsanträge nacheinander und abschließend die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.
zu TOP 5.4.36 - 2017/BV/3338-31 (ÄA):
Herr Sens zieht den Änderungsantrag zurück. Eine Abstimmung entfällt daher.
zu TOP 5.4.41 - 2017/BV/3338-45 (ÄA):
Herr Dr. Müller-von Wryzc Rekowski gibt den Hinweis, dass eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer als eingesetzte Deckungsquelle nicht zulässig sei und bittet den Deckungsvorschlag zu überarbeiten.
zu TOP 5.4.58 - 2017/BV/3338-87 (ÄA):
Herr Dr. Müller-von Wrycz Rekowski kündigt eine Stellungnahme zu vorliegendem Änderungsantrag an. Es bestünde aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit in das aktuell ausgestaltete System zur Finanzierung der Tierklinik einzugreifen. Auch seitens des Tierheims Schlage seien der Verwaltung keine zwingenden, zusätzlichen Bedarfe bekannt.
Anlagen zur Vorlage
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