03.04.2018 - 5.1 Az.: 02732-1...

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Wortprotokoll

Herr Westphal:

-         Hinweis auf den § 24 V KV-MV

Es werden keine Selbstanzeigen aufgrund von Befangenheit gestellt

 

Herr Friesecke:

-         viele Beschwerden wurden an den Ortsbeirat herangetragen (vor allem verkehrswidriges Parken)

-         OBR begleitet diese Entwicklung schon über einen langen Zeitraum

-         es wird ein Gewerbe ohne Genehmigung betrieben

 

Herr Rehberg:

-         Gewerbebetrieb ist genehmigt

-         War sich nicht bewusst, dass ein Umnutzungsantrag gestellt werden muss

 

Frau Wolter:

-         Bauamt wurde letztes Jahr darauf hingewiesen, dass dieses Gewerbe betrieben wird

-         daraufhin erfolgte eine materiell rechtliche Prüfung

-         es wurde festgestellt, dass aus baurechtlicher Sicht keine Genehmigung besteht, da kein Antrag auf Umnutzung gestellt wurde

-         daraufhin Einreichung eines Bauantrages durch Herrn Rehberg

-         die Vorprüfung ergab eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit, daher durfte das Gewerbe weitergeführt werden

-         zwei Beschwerdepunkte standen im Raum, es gab keine Sanitäreinrichtungen und es waren nicht genügend Parkplätze vorhanden

-         Herr Rehberg hat zugesichert, eine barrierefreie Sanitäreinrichtung zu schaffen, obwohl es rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben ist

-         Gemäß Bauantrag wurden alle Vorgaben der Stellplatzsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erfüllt (Stellplätze für PKW und Fahrräder)

 

Herr Bechmann:

-         aus gewerberechtlicher Sicht war zu jeder Zeit eine Genehmigung vorhanden, da es sich hierbei nur um ein anzeigepflichtiges Gewerbe handelt

-         es wurde ein Antrag auf gewerbliche Nutzung an die Stadtverwaltung gestellt, der genehmigt wurde

-         auch aus planungsrechtlicher Sicht lagen keine Versagungsgründe vor

 

Diskussion im Gremium aufgrund der Parkplatzproblematik, dass trotz der ausgewiesenen Parkplätze, erneut verkehrswidrig geparkt wird und es dadurch zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs kommen könnte. Des Weiteren erfolgte eine Nachfrage durch Herrn Saß, wie die zugesicherten Sanitäreinrichtungen realisiert werden sollen.

 

Ergebnis:

-         es wird ein kleinerer WC-Container durch die Eiswerkstatt angemietet, der den Kunden während der Öffnungszeiten zu Verfügung steht 

-         r die Lösung der Parkplatzproblematik kann nicht allein Herr Rehberg verantwortlich gemacht werden

-         es wurden alle gesetzlichen Bestimmungen durch die Eiswerkstatt erfüllt

-         es ist wichtig das eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Inhaber und den örtlichen Ordnungsbehörden sowie der Polizei besteht, um dieses Problem zu bewältigen

-         Durchführung einer Verkehrsschau in der Hinrichsdorfer Straße, im Bereich der Eiswerkstatt

-         Herr Rehberg sichert ebenfalls zu, dass er selber aber auch seine Mitarbeiter auf falsches Parken von Kunden achten werden

-         Verbesserung der Parksituation wäre unter Umsnden möglich, durch Schaffung eines Gehweges an der Hinrichsdorfer Straße, zur besseren Erreichbarkeit für Fußnger

-         Ortsbeirat stellt sich nicht gegen die Eiswerkstatt, sondern möchte nur verhindern das es durch das erhöhte Verkehrsaufkommen den die Kunden der Eiswerkstatt verursachen, nicht zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs kommt

-         Herr Bechmann schlägt vor, durch eine Fahrradstreife mit dem Kommunalen Ordnungsdienst die Örtlichkeiten vorzustellen und den Kontakt zwischen OBR und Ordnungsbehörde zu verbessern

 

Herr Hartwig:

-         merkt an, dass auf einem Teil des Grundstückes, der Hausnummer 46 neue private Parkplätze geschaffen wurden

-         chte die Rechtmäßigkeit dieser Parkptze durch das Bauamt überprüfen lassen

 

Herr Friesecke bittet um Abstimmung.

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Beschluss:

Az.: 02732-17

Antrag auf Nutzungsänderung von einem Geschäftshaus in ein Eiscafè mit Außerhausverkauf und 35 Sitzplätzen (innen und Terasse)

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt