07.03.2018 - 9.1 Siebzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Änderungsantrag Nr. 2017/BV/2610-02 (ÄA) von Dr. Steffen Wandschneider-Kastell (für die Fraktion der SPD) wurde zurückgezogen und durch Nr. 2017/BV/2610-03 (ÄA) ersetzt.

 

 

Herr Dr. Wandschneider-Kastell bittet um folgende redaktionelle Änderung zum o.g. Änderungsantrag Nr. 2017/BV/2610-03 (ÄA):

- zwischen „der“ und „Migranten“ wird eingefügt: „Migrantinnen und“.

 

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:
 

1. Nr. 2017/BV/2610-06A),

2. Nr. 2017/BV/2610-03A),

3. Nr. 2017/BV/2610-04A),

4. Nr. 2017/BV/2610-05A).

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

 

§ 1 Abs. 1

Die Stadt Rostock führt die Bezeichnung Hanse- und Universitätsstadt.

 

§ 1 Abs. 5

Das Dienstsiegel zeigt das Stadtwappen und die Umschrift HANSE- UND UNIVERSITÄTSSTADT ROSTOCK.

 

§ 5 Abs. 4 Ziffer 3

die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

 

§ 5 Abs. 4 Ziffer 4, Satz 1

die Vergabe von Bauleistungen

 

§ 5 Abs. 5 Satz 1

Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes.

 

§ 6 Abs. 2 Ziffen 1 bis 3

1.Bauleistungen (über 500 TEUR),

2.Liefer- und Dienstleistungen (über 250 TEUR),

3.Freiberufliche Leistungen (über 150 TEUR bis 250 TEUR).

 

§ 7 Abs. 2

„(2) Sie oder er vergibt folgende Leistungen bis zu den angegebenen Wertgrenzen:

1. Bauleistungen (500 TEUR),

2. Liefer- und Dienstleistungen (250 TEUR),

3. freiberufliche Leistungen (150 TEUR).

 

Sie oder er hat vor der Vergabe das Einvernehmen des Vergabeausschusses herzustellen, wenn folgende Wertgrenzen überschritten werden:

1. Bauleistungen 100 TEUR,

2. Liefer- und Dienstleistungen 50 TEUR,

3. freiberufliche Leistungen 50 TEUR.

 

Bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist der Nettobetrag maßgebend.“

 

 

§ 12 Abs. 1

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat folgende Ortsteile:

 

§ 13 Abs. 1

Im Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden folgende Ortsbeiräte als Ortsteilvertretungen gebildet:

 

 

An folgenden Stellen wird der Begriff „der Hansestadt Rostock“ komplett gestrichen:

-§ 1 Abs. 6 zweiter Halbsatz,

-§ 2 Abs. 1 Satz 1,

-§ 5 Abs. 1 Tabelle erste Spalte 13. Zeile sowie Spalte 2 11. Zeile,

-§ 5 Abs. 4 Ziffer 1,

-§ 9 Abs. 1 Satz 1,

-§ 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2.

 

Die Anlagen 2 und 3 der Hauptsatzung werden durch die dieser Vorlage als Anlage beigefügten Exemplare ersetzt.

 

 

 

Beschluss Nr. 2017/BV/2610:

 

Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

 

§ 1 Abs. 1

Die Stadt Rostock führt die Bezeichnung Hanse- und Universitätsstadt.

 

§ 1 Abs. 5

Das Dienstsiegel zeigt das Stadtwappen und die Umschrift HANSE- UND UNIVERSITÄTSSTADT ROSTOCK.

 

§ 2 Abs. 4

Einwohnerinnen und Einwohner, Besitzer von Grundstücken sowie in Rostock ansässige Gewerbetreibende und Vereine können Fragen zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft an die Bürgerschaft, die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister stellen. Zudem können sie Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Fragen zu Angelegen­heiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind, dürfen nicht gestellt werden.
Das Gleiche gilt für Fragen zu Tagesordnungspunkten der gleichen Sitzung.
Schriftliche Anfragen, deren Beantwortung in der Fragestunde erwartet wird, sind spätestens sechs Arbeitstage vor der Sitzung einzureichen. Einwohnerinnen und Einwohner, die münd­liche Anfragen, Vorschläge oder Anregungen unterbreiten wollen, sollen sich 2 Tage vor der Sitzung unter Angabe des Gegenstandes bei der Präsidentin melden. Die Präsidentin kann Ausnahmen zulassen, wenn die Einhaltung der Frist wegen Dringlichkeit nicht möglich war. Die Fragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

§ 5 Abs. 1 (Tabelle):

Ausschuss:

 

„Sozial- und Gesundheitsausschuss“ wird geändert in:

 

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration

 

Aufgabengebiet:

Angelegenheiten des Sozial- und Gesundheitswesens, der Altenbetreuung,
der Seniorinnen und Senioren und der Migrantinnen und Migranten sowie
Behinderten- und Gleichstellungsfragen

 

§ 5 Abs. 4 Ziffer 3

die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

 

§ 5 Abs. 4 Ziffer 4, Satz 1

die Vergabe von Bauleistungen

 

§ 5 Abs. 5 Satz 1

Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes.

 

§ 6 Abs. 2 Ziffen 1 bis 3

1.Bauleistungen (über 500 TEUR),

2.Liefer- und Dienstleistungen (über 250 TEUR),

3.Freiberufliche Leistungen (über 150 TEUR bis 250 TEUR).

 

§ 7 Abs. 2

„(2) Sie oder er vergibt folgende Leistungen bis zu den angegebenen Wertgrenzen:

1. Bauleistungen (500 TEUR),

2. Liefer- und Dienstleistungen (250 TEUR),

3. freiberufliche Leistungen (150 TEUR).

 

Sie oder er hat vor der Vergabe das Einvernehmen des Vergabeausschusses herzustellen, wenn folgende Wertgrenzen überschritten werden:

1. Bauleistungen 100 TEUR,

2. Liefer- und Dienstleistungen 50 TEUR,

3. freiberufliche Leistungen 50 TEUR.

 

Bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist der Nettobetrag maßgebend.“

 

 

§ 12 Abs. 1

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat folgende Ortsteile:

 

§ 13 Abs. 1

Im Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden folgende Ortsbeiräte als Ortsteilvertretungen gebildet:

 

 

An folgenden Stellen wird der Begriff „der Hansestadt Rostock“ komplett gestrichen:

-§ 1 Abs. 6 zweiter Halbsatz,

-§ 2 Abs. 1 Satz 1,

-§ 5 Abs. 1 Tabelle erste Spalte 13. Zeile sowie Spalte 2 11. Zeile,

-§ 5 Abs. 4 Ziffer 1,

-§ 9 Abs. 1 Satz 1,

-§ 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2.

 

Die Anlagen 2 und 3 der Hauptsatzung werden durch die dieser Vorlage als Anlage beigefügten Exemplare ersetzt.

 

 

Anlage:
Siebzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock einschließlich deren Anlagen 1 und 2 (werden nach Fertigstellung beigefügt)

 

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Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage