28.02.2018 - 6.2 Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätssta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsbeirates Biestow
- Gremium:
- Ortsbeirat Biestow (13)
- Datum:
- Mi., 28.02.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum Stadtamt Südstadt
- Ort:
- Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Laube geht kurz inhaltlich auf die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 mit Haushaltsplan und Anlagen ein.
Er verweist auf ein Schreiben des Vereins „Leben in Biestow e.V.“ vom 23.02.2018. Dieses erörtere einige Punkte des Haushaltsplanentwurfes und stelle inhaltliche Fragen dazu. Der Verein empfiehlt darin dem Ortsbeirat Biestow, dem Haushaltsplanentwurf nicht zuzustimmen. Herr Laube stellt klar, dass die inhaltlichen Fragen nur vom zuständigen Fachamt beantwortet werden können. Das Antwortschreiben soll nicht nur dem Verein, sondern auch dem Ortsbeirat Biestow zugehen.
Festlegung:
Das Schreiben wird an das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft zur Bearbeitung und Beantwortung übergeben.
Verantwortlichkeit:
Ortsamt Mitte
In Auswertung des Gespräches mit dem Verkehrsausschuss und dem Amt für Verkehrsanlagen am 27.02.2018 weist Herr Laube auf den problematischen Zustand des Gehweges „Am Kringelgraben“ hin. Eine Instandhaltung/Reparatur ist unbedingt erforderlich, da die Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen und dieses Problem seit Jahren bekannt ist.
Herr Laube schlägt den Mitgliedern vor einen entsprechenden Änderungsantrag zum Haushalt 2018/19 einzureichen
Beschlussvorschlag:
Unter der Maßnahmenummer 6654101201304099 ist die Instandsetzung des Gehweges nördlich der Wohnbebauung der Straße „Am Kringelgraben“ (Flurstücke 81/100 und 440/7) ca. 150m Länge, einzuordnen.
Sachverhalt:
In der Straße „Am Kringelgraben“ befindet sich nur auf der nördlichen Seite ein Gehweg. Dieser befindet sich in einem nicht mehr nutzbaren Zustand. Der Gehweg ist zugewachsen und Gehwegplatten existieren teilweise nicht mehr. Die AnwohnerInnen sind gezwungen die Fahrbahn, gemeinsam mit dem fließenden Verkehr, zu nutzen. Das stellt eine Gefährdung vor allem für Kinder und mobilitätseingeschränkte BewohnerInnen dar.
Herr Laube bittet um Abstimmung
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
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Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
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Anlagen zur Vorlage
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