31.01.2018 - 8.12 Dr. Wolfgang Nitzsche (für das Präsidium...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.12
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert
- Datum:
- Mi., 31.01.2018
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Satzung über Ehrungen von verdienstvollen Persönlichkeiten zu ändern, um langjährige und verdienstvolle Mitglieder der Bürgerschaft, Vorsitzende von Ortsbeiräten sowie sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner zu würdigen, die das Amt verantwortungsvoll geführt und sich um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die ehrenamtliche kommunalpolitische Arbeit nach Ablauf der Kommunalwahlperiode für die langjährigen
Mitglieder der Bürgerschaft und die, die in besonderen Funktionen tätig sind
wie im Fraktionsvorstand und als Vorsitzende von Ausschüssen sowie
von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen und
Ortsbeiratsvorsitzenden, die im besonderen Maße die Arbeit und Außenwirkung der Beiräte prägen
öffentlich anerkannt und gewürdigt werden soll.
Im Regelfall soll die Ehrung nach dem Ausscheiden aus den städtischen Organen bzw. Gremien vorgenommen werden. Sofern langjährige verdienstvolle Mitglieder der Bürgerschaft sowie Vorsitzende des Ortsbeirates innerhalb einer Wahlperiode ausscheiden, soll die Würdigung im Rahmen der nächstfolgenden Bürgerschaftssitzung vorgenommen werden.
Beschluss Nr. 2018/AN/3414:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Satzung über Ehrungen von verdienstvollen Persönlichkeiten zu ändern, um langjährige und verdienstvolle Mitglieder der Bürgerschaft, Vorsitzende von Ortsbeiräten sowie sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner zu würdigen, die das Amt verantwortungsvoll geführt und sich um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die ehrenamtliche kommunalpolitische Arbeit nach Ablauf der Kommunalwahlperiode für die langjährigen
Mitglieder der Bürgerschaft und die, die in besonderen Funktionen tätig sind
wie im Fraktionsvorstand und als Vorsitzende von Ausschüssen sowie
von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen,
Ortsbeiratsvorsitzenden, die im besonderen Maße die Arbeit und Außenwirkung der Beiräte prägen und
verdienstvolle Ortsbeiratsmitglieder
öffentlich anerkannt und gewürdigt werden soll.
Im Regelfall soll die Ehrung nach dem Ausscheiden aus den städtischen Organen bzw. Gremien vorgenommen werden. Sofern langjährige verdienstvolle Mitglieder der Bürgerschaft sowie Vorsitzende des Ortsbeirates innerhalb einer Wahlperiode ausscheiden, soll die Würdigung im Rahmen der nächstfolgenden Bürgerschaftssitzung vorgenommen werden.